EBM 2020 bringt mehr als 560 Mio Euro Honorarsteigerung bei den Vertragsärzten- Anpassung des EBM-Orientierungswertes um +1,52 Prozent

GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung ( KBV) haben sich auf eine Anpassung des EBM-Orientierungswertes ab Januar 2020 geeinigt. Bislang liegt der Orientierungswert bei 10,8226 Cent. Für das Jahr 2020 ist der neue Wert 10,9871 Cent vereinbart worden. Die Steigerung beträgt 1,52 Prozent. Das entspricht einem Gesamtvolumen von ca. 565 Millionen Euro. Neben einer Preissteigerung für ärztliche und psychotherapeutische Leistungen vereinbarten die Vertragspartner auch Verbesserungen für die Vergütung der Humangenetik und von Videosprechstunden.

Genetische Diagnostik und Beratung werden 2020 extrabudgetär vergütet

Im Bereich Humangenetik werden „ärztliche Beurteilungs- und Beratungsleistungen“ ab dem kommenden Jahr extrabudgetär vergütet. Bislang waren diese Leistungen mit der sogenannten morbiditätsbedingten Gesamtvergütung, welche die Kassen mit befreiender Wirkung zahlen, abgedeckt. Die Regelung gilt für drei Jahre. GKV-Spitzenverband und KBV verständigten sich außerdem darauf, die bereits bestehende extrabudgetäre Vergütung von Leistungen der Tumorgenetik um drei Jahre zu verlängern. „Damit berücksichtigt der Bewertungsausschuss die wachsende Bedeutung genetischer Diagnostik und Beratung. Davon profitieren insbesondere Patienten mit seltenen Erkrankungen und Krebserkrankungen in der Familie. Angesichts des rasanten Fortschritts der Medizin kann diese Vereinbarung allerdings nur ein erster Schritt sein“, kommentierte Gassen. „Es ist gut, dass wir eine Einigung mit unserem Vertragspartner erzielen konnten, zumal die Forderungen anfangs weit auseinanderlagen. Die gemeinsame Selbstverwaltung hat ihre Funktionsfähigkeit unter Beweis gestellt“, sagte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).

Videosprechstunden werden ab 1. Oktober 2019 finanziell gefördert

Die Vertragspartner haben außerdem vereinbart, Videosprechstunden finanziell zu fördern. Ab 1. Oktober 2019 zahlen die gesetzlichen Krankenkassen Ärztinnen und Ärzten, die Videosprechstunden durchführen, eine Anschubfinanzierung. Diese kann bis zu 500 Euro pro Arztpraxis und Quartal betragen. Die Fördermöglichkeit gilt für zwei Jahre. „Mit der vereinbarten Anschubförderung für Videosprechstunden wollen wir einen Impuls geben, damit sich das Versorgungsangebot für unsere Versicherten weiter erhöht und flexibilisiert“, sagte Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes.

Quelle: KBV

(map)
Zurück zur Startseite
Weitere Newsmeldungen
    • Aktualisierte Kodierhilfe steht für Praxen kostenlos zur Verfügung
      Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) hat seine Service-Angebote zur Verschlüsselung von Diagnosen nach dem jährlichen Update der ICD-10-GM angepasst. Dazu gehört die Kodierhilfe, die Praxen bei der Suche des passenden Kodes unterstützt. Die Kodierhilfe enthält den aktualisiert...
      Mehr
    • Monatliche TI-Pauschale um 2,8 Prozent ab 1. Januar gestiegen
      Die monatliche TI-Pauschale wurde vom Bundesgesundheitsministerium per Rechtsverordnung 2023 eingeführt und wird jährlich analog zur Steigerung des Orientierungswertes angepasst. Für 2026 steigt die Höhe der Pauschale damit um 2,8 Prozent. Praxen erhalten die monatliche TI-Pauschale, um die Installa...
      Mehr
    • BVMed informiert: Sonstige Produkte zur Wundbehandlung bis Ende 2026 erstattungsfähig
      "Sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ sind bis Ende 2026 weiterhin uneingeschränkt in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erstattungsfähig. Eine entsprechende Fristverlängerung hat nach dem Bundestag auch der Bundesrat mit einem Änderungsantrag zum nun verabschiedeten Pflegebefugnis-Erweiter...
      Mehr
    • Neue Kostenpauschale für subkutane medikamentöse Tumortherapie
      Zum 1. Januar 2026 wird eine neue Kostenpauschale in die Onkologie-Vereinbarung aufgenommen. Die neue Kostenpauschale 86522 wird für die subkutane medikamentöse Tumortherapie eingeführt. Hintergrund ist die stetig steigende Zahl von tumorspezifischen Medikamenten, die für eine subkutane Applikation ...
      Mehr
    • Ohne KOB-Zertifikat: Richtlinie regelt Übergangsfristen
      Fast alle Praxen verfügen bereits über ein Praxisverwaltungssystem mit dem erforderlichen Zertifikat für die elektronische Patientenakte. Für die Praxen, die dies noch nicht haben, hat die KBV nun eine Richtlinie erlassen, um unverhältnismäßige Abrechnungsausschlüsse zu verhindern.
      Mehr
    • Honorar für Erstbefüllung der elekronischen Patientenakte ab Januar 2026 bleibt unverändert
      Die Vergütung für die Erstbefüllung der elektronischen Patientenakte bleibt auch ab Januar 2026 bei mehr als 11 Euro. Die Regelung wurde von KBV und GKV-Spitzenverband bis zum 30. Juni 2026 verlängert. Unverändert bleiben bis dahin auch die Pauschalen für die weitere Befüllung einer Akte.
      Mehr
Zum Archiv

Quellen-URL (abgerufen am 21.04.2026 - 02:19): http://www.neuromedizin.de/Praxisabrechnung/EBM-2020-bringt-mehr-als-560-Mio-Euro-Honorarsteigerung-bei-.htm
Copyright © 2014 | http://www.neuromedizin.de ist ein Dienst der MedienCompany GmbH. | Medizin-Medienverlag | Amselweg 2, 83229 Aschau i. Chiemgau | Geschäftsführer: Beate Döring | Amtsgericht Traunstein | HRB 19711 | USt-IdNr.: DE 223237239