Die Ständige Gebührenkommission nach § 52 des Vertrages Ärzte/Unfallversicherungsträger, der auch die Unfallversicherungen und die KBV angehören, hat mit Wirkung zum 1.4.2015 die Honorare für medizinische Gutachten für Unfallversicherer deutlich angehoben. Neu ist auch, dass dann nur noch Festbeträge gelten. Für freie Gutachten entfallen damit die bisherigen Gebührenspannen. Im Beschluss der Kommission vom 14.1.2015 werden im Leistungs- und Gebührenverzeichnis der (UV-GOÄ – Anlage zu § 51 Abs. 1 des Vertrages Ärzte/Unfallversicherungsträger vom 1. Januar 2011) werden die Gebühren für die Gutachten nach den Nrn. 146 bis 165 wie folgt neu festgesetzt.
Für Gutachten mit einem normalen Schwierigkeitsgrad werden ab 1. April nun 290,00 Euro statt wie bisher 180,00 Euro gezahlt (Gebührenordnungsnummer 160 UV-GOÄ). Liegt ein hoher Schwierigkeitsgrad bei der Begutachtung vor, steigt die Gebühr von 280,00 auf 490,00 Euro (Nr. 161 UV-GOÄ). Bei sehr hohem zeitlichen Aufwand und hohem Schwierigkeitsgrad gibt es statt 360,00 dann 700,00 Euro (Nr. 165 UV-GOÄ). Auch die Schreibgebühren (Nummer 190 UV-GOÄ) erhöhen sich von bisher 3,50 auf 4,50 Euro je Seite. In besonderen Fällen ist es - so die KBV - dennoch nach wie vor möglich, eine Individualvereinbarung oder eine abweichende Vergütung abzuschließen.