Krankenkassen dürfen seit 2012 rezeptfreie, apothekenpflichtige Medikamente (sogenannte OTC-Arzneimittel) erstatten. Basis dafür sind kassenindividuell festgelegte „Satzungsleistungen“. Viele gesetzlich Versicherte wissen nicht, dass ihre Krankenkasse hier die Kosten übernimmt. Aktuell erstatten etwa 60 Prozent der Krankenkassen ihren Versicherten teilweise OTC-Arzneimittel im Rahmen von Satzungsleistungen. Dies zeigen aktuelle Ergebnisse des Deutschen Gesundheitsmonitors des Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH). Demnach weiß mehr als die Hälfte der Befragten nicht über das Thema Satzungsleistungen Bescheid und nur etwa jeder Vierte weiß, dass seine Krankenversicherung entsprechende Satzungsleistungen zusätzlich anbietet. Welche Satzungsleistungen aktuell angeboten werden, können Versicherte bei ihrer Krankenkasse erfragen. (Quelle: bah/gesundheit adhoc)
