Schärfer gegen Spitzen
Vor einiger Zeit ist die Neufassung der Biostoffverordnung (BioStoffV) in Kraft getreten, die die EU-Nadelstichrichtlinie 2010/32/EU in nationales Recht umsetzt. Damit müssen auch Praxisinhaber für besseren Schutz ihrer Mitarbeiter vor Nadelstichverletzungen sorgen. Die neue Verordnung fordert nicht nur, auf die unnötige Verwendung spitzer und scharfer medizinischer Instrumente zu verzichten, sondern auch regelmäßig Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen. Diese Gefährdungsbeurteilungen für die internen Arbeitsprozesse müssen alle zwei Jahre erfolgen. Grundlage ist wie bisher die technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen (TRBA 250). Die neue BioStoffV konkretisiert dabei eine Reihe von Abläufen und fordert etwa explizit, dass gebrauchte Kanülen nicht in die Schutzkappen zurückgesteckt werden dürfen. Werden keine dem Stand der Technik und aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechenden Maßnahmen getroffen, drohen dem Praxisinhaber bis zu 25.000 Euro Geldbuße und in schweren Fällen sogar eine Freiheitsstrafe.
(mmh/map)
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