Elektronischer Heilberufsausweis – BÄK gibt neuem technischen Anbieter die Zulassung

Der elektronische Heilberufsausweis der zweiten Generation ist die persönliche Zugangskarte der Ärztinnen und Ärzte in die digitale Welt der Gesundheitsversorgung. Er besitzt alle notwendigen Grundfunktionalitäten zur elektronischen Authentifizierung, Signatur und Verschlüsselung. Die Bundesärztekammer hat am 18.12.2019 einen weiteren technischen Anbieter, die D-Trust GmbH, einem Unternehmen der Bundesdruckerei, für die Ausgabe des elektronischen Heilberufsausweises der Generation 2 (HBA G2) die Zulassung erteilt. Damit hat neben T-Systems ein weiterer Anbieter das Zulassungsverfahren erfolgreich durchlaufen. „Ein weiterer wichtiger Schritt für die flächendeckende Ausgabe der elektronischen Heilberufsausweise an unsere Ärztinnen und Ärzte und für die Nutzung digitaler Anwendungen ist damit erreicht. In den nächsten sechs Monaten rechnen wir mit der Zulassung von zwei weiteren Anbietern“, erklärt Erik Bodendieck, Vorsitzender des Ausschusses „Digitalisierung der Gesundheitsversorgung“ der Bundesärztekammer (BÄK).

Vielfältige und sichere Nutzung mit dem elektronischen Heilberufsausweis

Der elektronische Heilberufsausweis bietet die Möglichkeit zur „qualifizierten elektronischen Signatur“ (QES). Damit können Ärztinnen und Ärzte bspw. elektronische Arztbriefe, elektronische Rezepte, digitale Laborüberweisungen oder Notfalldaten rechtssicher digital unterzeichnen. „Insbesondere die Möglichkeit der Mehrfachsignatur sorgt für weniger Aufwand. Hierbei muss der Arzt nicht bei jeder digitalen Unterschrift eine PIN eingeben. Eine einmalige PIN-Eingabe macht bis zu 250 Signaturen möglich“, so Bodendieck weiter.

Weitere Anwendungen in 2020

Mit dem elektronischen Heilberufsausweis kann zudem auf die medizinischen Daten zugegriffen werden, die auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) abgespeichert sind. Dies betrifft die beiden im Laufe des nächsten Jahres zu erwartenden Anwendungen der Telematikinfrastruktur „Notfalldatenmanagement“ und „Elektronischer Medikationsplan“.

Der eArztausweis ist kostenpflichtig, z. Z. liegen die monatlichen Kosten bei 7,90 €. (Quelle: BÄK)

Nach BÄK-PI, "Bundesärztekammer lässt weiteren Anbieter des elektronischen Heilberufsausweises zu", 18.12.2019

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