Wegen Rechenfehlern und daraus resultierenden Verzerrungen hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in einer aktuellen Entscheidung (Az.: L 16 KR 646/12 KL) das bisherige Berechnungsverfahren für den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich für ungültig erklärt. Das Bundesversicherungsamt (BVA) muss deshalb die Zuweisungen an die Krankenkassen für dieses Jahr neu berechnen. Noch ist das aktuelle Urteil ebenso wie die Entscheidungen in fünf weiteren Verfahren nicht rechtskräftig. Doch die Entscheidung orientiert sich an der bereits 2009 geäußerten Kritik am bisherigen Berechungsverfahren für die Ausgleichszahlungen zwischen den Kassen. Dieses hatte nach Ansicht von Experten die Kosten für die Behandlung von Patienten, die im Laufe eines Jahres gestorben sind, unangemessen berücksichtigt. Für die klagenden Krankenkassen ist das aktuelle Urteil allerdings nur ein Teilerfolg – das Landessozialgericht lehnte eine rückwirkende Neuberechnung für die Jahre 2011 und 2012 ab.
(mmh)
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