Das Pharmaunternehmen UCB Pharma GmbH und der GKV-Spitzenverband konnten sich in den vergangenen Monaten nicht darauf einigen, welchen Betrag die Gesetzlichen Krankenkassen bei der Behandlung von Epilepsie-Patienten mit dem Wirkstoff Brivaracetam (Briviact®) erstatten. Nach der gesetzlichen Vorgabe wurde jetzt ein Schiedsstellenverfahren zwischen den beiden Parteien eingeleitet. Dieses wird voraussichtlich im Mai 2017 beendet sein. Zu den Auseinandersetzungen war es gekommen, als Brivaracetam vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) mit „kein Zusatznutzen“ bewertet wurde. Bis zum Ausgang des Verfahrens ist Brivaracetam im ambulanten Bereich in allen Fällen verschreibungs- und erstattungsfähig, in denen der Wirkstoff eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Therapie darstellt. Falls Brivaracetam in Deutschland nicht mehr angeboten werden sollte und das Medikament im europäischen Ausland bezogen werden müsste, muss auf jeden Fall ein Kostenerstattungsantrag bei der Krankenkasse gestellt werden. Im stationären Bereich steht Brivaracetam unabhängig vom Ausgang des laufenden Verfahrens weiterhin zur Verfügung.