Vorsicht Phishing-Gefahr! Betrüger nutzen EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für den Datenklau

Der Datenklau per E-Mail oder SMS unter dem Stichwort „DSGVO“ (neue EU-Datenschutz-Grundverordnung) geht um. Ein falscher Klick, und schon installiert sich eine Schadsoftware auf Ihrem PC, Tablet oder Smartphone, um nach sensiblen Daten „fischen“ zu können - daher nennt man diesen Trick auch Phishing. Anlass ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), welche am 25. Mai 2018 in Kraft tritt. Diese Betrüger-E-Mails unter dem Vorwand des Datenschutzes, sollten Sie sowohl in der Arztpraxis, am Arbeitsplatz in der Klinik als auch im privaten Bereich nicht öffnen oder auf Links zu weiterführenden Dokumenten klicken. Informieren Sie Ihre Mitarbeiter entsprechend. Wenn Sie Zweifel an der Echtheit einer E-Mail haben, fragen Sie beim Absender nach.

In diesem Zusammenhang, warnen auch die Experten des Bundesverband deutscher Banken (BdB) vor den Betrüger-E-Mails, welche unter dem Vorwand des Datenschutzes, in den E-Mail-Briefkästen ihrer Bank-Kunden landen können. „Seien Sie also besonders misstrauisch, wenn Sie in den nächsten Wochen vermeintlich eine E-Mail von Ihrer Bank erhalten, in der Sie zum Beispiel aufgefordert werden, Ihre Daten preis zu geben oder auf einen „Einwilligungslink“ zu klicken“, so der BdB. Unabhängig von der Datenschutzgrundverordnung gilt: Ihre Bank wird Sie niemals per E-Mail um Nennung oder Eingabe Ihrer persönlichen Daten wie Kontonummer, PIN oder Passwörter bitten. Ihre Bank wird auf diesem Wege auch nicht von Ihnen verlangen, Ihr Konto zu aktivieren, zu „entsperren“ oder es zu „aktualisieren“. Wenn Sie Zweifel an der Echtheit einer E-Mail haben, nehmen Sie lieber direkten Kontakt zu Ihrer Bank auf.

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Quellen-URL (abgerufen am 20.04.2024 - 04:38): http://www.neuromedizin.de/Online-Welt/Vorsicht-Phishing-Gefahr--EU-Datenschutz-Grundverordnung--DS.htm
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