Schutz vor Abmahnern
Publizieren im Internet ist kinderleicht - doch das Veröffentlichen per Mausklick auf der eigenen Website, einem Blog oder auf Fotocommunities wie Flickr kann schnell Ärger und Kosten bereiten: Selbst wer nur ganz privat im Netz Flagge zeigt, kann schnell wegen Rechtsverstößen abgemahnt werden. Damit gar nicht erst Post vom Anwalt im Briefkasten landet, hat "irights.info" die größten Fußangeln im Netz aufgelistet und verrät, wie sie sich vermeiden lassen. Die aktuelle Übersicht stellt die grundsätzlichen Vorschriften zu Marken- und Persönlichkeitsrechten sowie zum Urheber- und Wettbewerbsrecht vor und nennt typische Abmahngründe vom als freundlichen Service für Besucher eingebundenen Stadtplan bis hin zu problematischen Domainnamen. Ein weiterer Bereich widmet sich dem Problem der Haftung für Kommentare von Besuchern ("Mitstörerhaftung"), die privaten Forenbetreibern und Bloggern zum Verhängnis werden kann. Nicht zuletzt verrät die Themenseite auch, wie man am besten reagiert, wenn doch einmal eine Abmahnung eintrudelt.
(mmh/map)
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Quellen-URL (abgerufen am 20.05.2025 - 18:26): http://www.neuromedizin.de/Online-Welt/Schutz-vor-Abmahnern.htm
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