Ein neues Gesetz kann die Nutzung des Internets für jedermann erheblich komplizierter machen: Das mittlerweile als Entwurf vorliegende "Leistungsschutzrecht für Presseverleger" soll über das Urheberrecht hinaus das Angebot von Verlagen im Netz schützen, oder konkreter: Medienhäuser sollen ein Jahr ab Veröffentlichung besondere Schutzrechte für von Ihnen online gestellte Inhalte genießen und gegen Missbrauch besser vorgehen. Das hört sich zunächst recht plausibel an, doch der Teufel steckt im Detail des Entwurfs - und das buchstäblich: Denn selbst ein im WWW ganz üblicher Link auf einen Presseartikel oder ein Zitat lassen dann das Leistungsschutzrecht greifen. Wer "gewerblich" im Netz unterwegs ist - und das ist man schneller als man denkt, müsste dann Lizenzgebühren zahlen, um auch nur den Titel eines Artikels zu nennen. Zahlreiche Online- und Urheberrechtsexperten stehen dem Vorhaben kritisch gegenüber, einige sehen darin sogar einen Eingriff in die Meinungsfreiheit. Das Portal "leistungsschutzecht.info" stellt Daten und Fakten zum Leistungsschutzrecht zusammen und sammelt Artikel dazu.
(mmh)
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