Periodische Beinbewegungen im Schlaf (PLMS = periodic limb movements in sleep) sind ein häufiges Symptom bei Patienten mit Morbus Parkinson und treten offensichtlich umso öfter auf, je fortgeschrittener das Erkrankungsstadium ist. Hiervon berichteten Forscher der psychologischen Abteilung der Universität von Padua, Italien, vor Kurzem im "Journal of the Neurological Sciences". Die Wissenschaftler hatten bei 45 Parkinson-Patienten im durchschnittlichen Alter von 68,5 ± 8,7 Jahren die Häufigkeit von periodischen Beinbewegungen im Schlaf sowie ihren Einfluss auf den Nachtschlaf und die Leistungsfähigkeit am Tage näher untersucht. Hierzu führten sie bei allen Studienteilnehmern eine Nacht lang polysomnographische Untersuchungen durch. Außerdem wurden die Patienten klinisch nochmals genau untersucht und hinsichtlich möglicher Schlafstörungen und ihrer Lebensqualität befragt. Basierend auf ihrem PLMS-Index (PLMSI) teilten die Forscher die Probanden schließlich in zwei Gruppen ein. Diejenigen Patienten, die einen PLMSI ≥ 15 aufwiesen, gehörten der Gruppe PLMS-plus an, die mit einem Index <1 bildeten die Gruppe PLMS-minus. Die Auswertung aller Untersuchungsdaten ergab, dass 26 Parkinson-Patienten (57,8 %) zur PLMS-plus-Gruppe gehörten und 19 (42,2%) zur PLMS-minus-Gruppe. Die Analyse der subjektiv erhobenen Daten zeigte außerdem, dass es eine eindeutige Assoziation zwischen dem PLMS-plus-Status und einem höheren Schweregrad der Parkinsonsymptome, vermehrten Schlafstörungen und einer geringeren Lebensqualität gab. Polysomnographisch waren keine Unterschiede zwischen beiden Gruppen festzustellen, auch wenn alle Patienten insgesamt betrachtet eher schlecht schliefen. Die periodischen Beinbewegungen im Schlaf beeinflussen zwar objektiv gesehen den Schlaf von Parkinson-Patienten nicht, die Ergebnisse der Befragungen der Patienten zeigen jedoch, dass die PLMS zu einer Zunahme von Schlafstörungen und zu einer reduzierten Lebensqualität führen, so die Autoren.
(drs)
Abstract aus Journal of the Neurological Sciences 2012, Vol. 316(1-2): 131-6Zurück zur Startseite