Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) weist die Ärzte darauf hin, dass aufgrund der Corona-Pandemie derzeit unter anderem Fortbildungsveranstaltungen, Kongresse und Qualitätszirkelsitzungen ausfallen und ein kontinuierliches Sammeln der Fortbildungspunkte durch Präsenzveranstaltungen nicht möglich ist. Daher hatte sich die KBV für eine Verlängerung der Nachweisfrist eingesetzt. Die Frist für den Nachweis der fachlichen Fortbildung wird für Ärzte und Psychotherapeuten aufgrund der Coronavirus-Pandemie um ein Quartal verlängert. Das Bundesministerium für Gesundheit hat einer entsprechenden Anfrage der KBV zugestimmt.
Die Verlängerung der Nachweispflicht zur fachlichen Fortbildung nach Paragraf 95d SGB V gilt auch für Ärzte und Psychotherapeuten, die bereits mit Honorarkürzungen und Auflagen zum Nachholen der Fortbildungen innerhalb von zwei Jahren belegt wurden.
Die KBV weist die Vertragsärzte und -psychotherapeuten darauf hin, dass sie gesetzlich verpflichtet sind, innerhalb von fünf Jahren mindestens 250 Fortbildungspunkte bei ihrer jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung nachzuweisen. Wird der Fortbildungsnachweis nicht erbracht, drohen gesetzlich vorgesehene Sanktionen, beispielsweise Honorarkürzungen.
Quelle: KBV