Was private Bankkunden jetzt unbedingt wissen sollten- EU-Verbraucherschutz-Richtlinie PSD2 tritt zum 13. Januar 2018 in Deutschland in Kraft

Die neue EU-Richtlinie PSD2 (Payment Service Directive), die am 13. Januar 2018 in Kraft getreten ist, gilt auch für Deutschland. Danach müssen alle traditionellen Banken und Sparkassen nach dem Willen der EU auch Drittanbietern wie Finanz-Start-ups (Fintechs) den Zugriff auf Konten und Daten ihrer Kunden ermöglichen, wenn die Kunden es explizit erlauben. Die EU hat aber das maschinengesteuerte Auslesen von Girokonten, das Auskunft über sämtliche Zahlungen und Gewohnheiten gibt, grundsätzlich verboten. Die Geldinstitute dürfen allerdings nur die Daten herausgeben, die für die jeweiligen Dienstleistungen notwendig sind. Darum sollte jeder Bankkunde vor einer solchen Zustimmung bei den Fintechs die wirkliche Notwendigkeit prüfen. Der eigene Hausbank-Berater wird dazu immer wichtiger. „Wenn es um die Sicherheit ihrer persönlichen Daten geht, fühlt sich eine große Mehrheit der Bundesbürger bei ihrer Bank am besten aufgehoben“, so Hans-Walter Peters, Präsident des Bankenverbandes. Finanzexperten der ARAG-Versicherung geben einen Überblick über die wichtigsten Änderungen für Verbraucher.

Die EU-PSDS Verbraucherschutz-Richtlinie ändert ab 13. Januar 2018 den Zahlungsverkehr von Grund auf:

  • Kein Banken-Monopol mehr auf Kontodaten
  • Innovative Anwendungen von Drittanbietern werden kommen
  • Mehr Sicherheit bei Kartenzahlungen im Netz
  • Mehr Sicherheit bei Kartenmissbrauch

Lesen Sie Ausführliches bei den ARAG-Experten über den Link unten.

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Quellen-URL (abgerufen am 26.04.2024 - 02:18): http://www.neuromedizin.de/Finanzen/Was-private-Bankkunden-jetzt-unbedingt-wissen-sollten.htm
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