In der Behandlung des refraktären und superrefraktären Status epilepticus könnte das Antiepileptikum Brivaracetam potentiell nützlich sein. Zu diesem Ergebnis kommen Wissenschaftler des Epilepsiezentrums Frankfurt Rhein-Main und der Neurologischen Abteilung der Goethe-Universität Frankfurt, der neurologischen Abteilung und des Epilepsie-Zentrums der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald sowie des Epilepsie-Zentrums Hessen und der neurologischen Abteilung der Philipps-Universität Marburg im Rahmen einer Studie mit 11 erwachsenen Epilepsie-Patienten, die im Zeitraum zwischen Februar 2016 und Januar 2017 in Frankfurt und Greifswald wegen eines Status epilepticus mit Brivaracetam behandelt wurden. Bei den Studienteilnehmern handelte es sich um 5 Frauen und 6 Männer im durchschnittlichen Alter von 64 Jahren. Die Dauer des Status epilepticus vor Beginn der Brivaracetam-Therapie lag im Mittel bei 5 Tagen, wobei zuvor im Durchschnitt bereits 4 andere Antikonvulsiva eingesetzt worden waren. Die initiale Brivaracetam-Dosis lag zwischen 50 und 400 mg (im Durchschnitt 100 mg) und wurde bis zu einer täglichen Dosis zwischen 100 und 400 mg (im Durchschnitt 200 mg) auftitriert. Die weitere Auswertung des gesammelten Datenmaterials ergab, dass der Status epilepticus bei 3 der 11 Patienten (27 %) innerhalb der ersten 24 Stunden nach Beginn der Behandlung mit Brivaracetam unterbrochen werden konnte. Unerwünschte Nebenwirkungen während der Einnahme des Antiepileptikums waren nicht zu beobachten. Basierend auf den dargestellten Fällen und auf tierexperimentellen Daten vertreten die Experten die Ansicht, dass Brivaracetam möglicherweise eine Therapieoption beim Status epilepticus sein könnte. Es seien allerdings weitere Studien notwendig, um die Effektivität des Brivaracetams im Falle eines Status epilepticus noch genauer zu untersuchen, und um festzustellen, ob die Wirksamkeit des Antiepileptikums eventuell auch durch die Co-Administration mit Levetiracetam beeinflusst werden könnte.
(drs)
Abstract aus Epilepsy Behav 2017; 70(Pt A): 177-181Zurück zur Startseite