DGN-Stellungnahme zur SARS-CoV-2-Impfung mit dem AstraZeneca-Impfstoff

Die Deutsche Gesellschaft für Neurologie hat am 16. März 2021 zur SARS-CoV-2-Impfung mit dem AstraZeneca-Impfstoff eine Stellungnahme veröffentlicht. Nachfolgend ein Auszug aus der Veröffentlichung.

Es wird derzeit genau geprüft, ob tatsächlich ein kausaler Zusammenhang zwischen der Impfung und den Ereignissen besteht. Cerebrale Sinus- und Venenthrombosen (CSVT) treten in Deutschland jedes Jahr bei einem bis zwei von 100.000 Personen auf und betreffen mehrheitlich Frauen. Selbst wenn die Impfung wesentliche Ursache für die Thrombosen bzw. die Gerinnungsstörung sein sollte, handelte es sich dennoch um eine extrem seltene Nebenwirkung, die durch die Vorteile der Impfung bei weitem aufgewogen wird. Gerade neurologische Spätfolgen sind nach Covid-19 nicht selten und können nur primärpräventiv durch eine Impfung verhindert werden.

Leitsymptome einer CSVT sind anhaltende Kopfschmerzen und andere neurologische Symptome. Da es allerdings als Impfreaktion bei vielen Personen zu vorübergehenden Kopfschmerzen kommen kann, ist es nicht notwendig, bei jedem Menschen, der nach der Impfung über Kopfschmerzen klagt, eine weiterführende neurologische Diagnostik mit Bildgebung durchzuführen. Diese sollte Personen vorbehalten bleiben, die in den ersten zwei bis drei Wochen nach der Impfung über einen Zeitraum von mehreren Tagen neuartige und ungewöhnlich starke Kopfschmerzen bemerken, welche auf die üblichen, frei verkäuflichen Analgetika nicht oder nur unzureichend ansprechen.

In solchen Fällen und insbesondere, wenn sich zusätzliche neurologische Symptome wie halbseitige Lähmungen und/oder Gefühlsstörungen, Sprachstörungen oder epileptische Anfälle entwickeln, sollte umgehend weitere Diagnostik erfolgen. Kleine, punktförmige Einblutungen (Petechien) in die Haut vor allem der Extremitäten können zudem auf eine Thrombozytopenie hindeuten, wie sie bei einem Teil der Fälle mit CSVT beobachtet wurde. Bei der Abklärung sollte eine Gerinnungsdiagnostik mit Blutbild und Bestimmung der Thrombozytenzahl erfolgen.

Auszug aus der DGN-Stellungnahme vom 16.03.2021 zur SARS-CoV-2-Impfung mit dem AstraZeneca-Impfstoff

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