Eine generelle Winterreifenpflicht gibt es in Deutschland nicht. Allerdings gilt bei winterlichen Straßenverhältnissen, wie z. B. Schneeglätte oder Glatteis, dass nur mit Winterreifen gefahren werden darf. Hält sich der Autofahrer nicht daran, kann es bei einem Unfall ohne Winterreifen schnell sehr teuer werden. Für den Wechsel der Reifen orientieren sich viele an die grobe von „O bis O-Regel“, das heißt ab Ostern kommen die Sommerreifen drauf und ab Oktober die Winterreifen.
Welche Regeln gelten im Ausland?
Die ADAC Clubjuristen klären auf, was es in Sachen Winterreifen im Ausland zu beachten gibt. In Österreich gilt eine ähnliche Regelung wie in Deutschland. Bei winterlichen Straßenverhältnissen müssen vom 1. November bis 15. April Winterreifen oder je nach Beschilderung Schneeketten aufgezogen werden. Bei Nichtbeachtung drohen in Extremfällen Bußgelder bis zu 5.000 Euro.
In Italien kann jede Provinz selbst entscheiden, wie sie eine Winterreifenpflicht handhaben. In Südtirol gilt für Kraftfahrzeuge auf den Straßen im Stadtgebiet Bozen und auch auf der Brennerautobahn A22 bis Affi vom 15. November bis 15. April eine allgemeine, witterungsunabhängige Winterausrüstungspflicht.
In Frankreich gilt eine permanente Winterreifenpflicht zwischen dem 1. November und 31. März - jedoch nur für Bergregionen. Wer ohne Winterausrüstung unterwegs ist, muss mit einer Geldbuße von 135 Euro rechnen. Außerdem kann die Weiterfahrt untersagt werden. Eine generelle Winterreifenpflicht gibt es auch in der Schweiz nicht. Jedoch können hier Geldbußen verhängt werden, wenn es wegen ungeeigneter Bereifung zu Verkehrsbehinderungen kommt.
Auf jeden Fall sollte man sich vor Antritt der Reise ins jeweilige Land und Ort vorher über die Winterreifenpflicht informieren.