Rundfunkgebühren sind für Freiberufler ein ständiges Ärgernis. Seit Jahren tobt der Streit, ob für beruflich genutzte Computer die GEZ-Gebühr gezahlt werden muss, weil ein Internetzugang sie zu "neuartigen Empfangsgeräten" macht. Nach einer Reihe von Entscheidungen für und wider diese Bestimmung verlagert sich das Gefecht aktuell wieder nach draußen: Wird ein Auto beruflich genutzt, muss der Besitzer für ein eingebautes Radio separat Rundfunkgebühren zahlen - so weit, so gut. Doch auch ein Privatfahrzeug kann nach Ansicht des Verwaltungsgerichtes Hamburg unter diese Regelung fallen. Ein niedergelassener Arzt, der seinen privaten PKW für Fahrten zwischen Wohnung und Praxis nutzt, muss auch dann Gebühren zahlen, wenn die GEZ bereits für Radio und Fernseher in seinem Haushalt kassiert. Damit entschieden die Hamburger Richter (Az. 10 K 736/09) gegen einen Urologen aus der Hansestadt, der gegen diese Praxis geklagt hatte und sich dabei auf ein früheres gegenteiliges Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen berufen hatte.
(mmh/map)
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