Höhere Abschreibungen für geringwertige Wirtschaftsgüter ab 2018

Spürbare Entlastung für Kleinunternehmen, Mittelständler, Praxisinhaber und Handwerksbetriebe: Die Schwelle für geringwertige Wirtschaftsgüter steigt ab 1. Januar 2018 von bisher 410 auf 800 Euro ohne Umsatzsteuer. Drucker, Schreibtische, Smartphones, Computer und andere Wirtschaftsgüter können dann bis zu einem Wert von 800 Euro netto sofort im Jahr der Anschaffung als Betriebsausgabe abgeschrieben werden. Die erhöhte Sofortabschreibung soll die Betriebe entlasten, die Investitionen ankurbeln und den Bürokratieaufwand vermindern. so die Experten des Beratungsunternehmen Ecovis. Es kann also sinnvoll sein, kleinere Anschaffungen ins Jahr 2018 zu verschieben. Vielleicht sind die attraktiveren Abschreibungsmöglichkeiten auch eine gute Gelegenheit, die Mitarbeiter im neuen Jahr zu erfreuen – etwa mit einem ergonomischen Bürostuhl, einem topmodernen LED-Monitor oder mit einer neuen Espressomaschine für die Praxisküche. Auch eine nachweihnachtliche Bescherung hebt die Motivation und fördert das Betriebsklima. Und bis zu 800 Euro lassen sich solche Gaben ganz unbürokratisch als Betriebsausgabe sofort abschreiben.

Quelle: Ecovis

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Quellen-URL (abgerufen am 16.04.2024 - 08:44): http://www.neuromedizin.de/Steuern/Hoehere-Abschreibungen-fuer-geringwertige-Wirtschaftsgueter-.htm
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