BMG plant Entlassmanagement nach Krankenhausaufenthalt zu verlängern

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) plant, seine SARS-CoV-2-Arzneimittelverordung bis zum 25. November 2022 zu verlängern. Dies geht aus einem Referentenentwurf hervor, wie derKommt diese Verlängerung wie geplant, gelten die Sonderregelungen beim Entlassmanagement nach einem Krankenhausaufenthalt weiter: Nach dem aus einem Referentenentwurf hervor, schreibt der G-BA

Kommt diese Verlängerung wie geplant, gelten die Sonderregelungen beim Entlassmanagement nach einem Krankenhausaufenthalt weiter: Krankenhausärztinnen und -ärzte könnten dann eine Arbeitsunfähigkeit für bis zu 14 (statt 7) Kalendertage bescheinigen. Ebenso könnten sie für bis zu 14 Tage häusliche Krankenpflege, spezialisierte ambulante Palliativversorgung, Soziotherapie sowie Hilfs- und Heilmittel verordnen. Auch Arzneimittel könnten weiterhin flexibler verordnet werden.

Quelle: PI G-BA, 30.05.2022

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Quellen-URL (abgerufen am 29.04.2024 - 15:45): http://www.neuromedizin.de/Politik/BMG-plant-Entlassmanagement-nach-Krankenhausaufenthalt-zu-ve.htm
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