Stichtag 1. Januar 2019: Gesetzlich Krankenversicherte können dann nur noch mit G2-Gesundheitskarte zum Arzt

Mit Beginn des neuen Jahres können gesetzlich Versicherte dann nur noch eine Gesundheitskarte der 2. Generation – eine sogenannte G2-Karte – benutzen. Darauf weisen der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hin. Die neue G2-Gesundheitskarte besitzt die notwendigen Zertifikate und entspricht höchsten Sicherheitsstandards. Der größte Teil der gesetzlich Versicherten hat bereits neue G2-Karten bekommen, bis Ende des Jahres sind in jedem Fall alle Versicherten damit ausgestattet, so die Experten der KBV und der GKV-SV. Kenntlich sind diese an dem Kürzel „G2“ oder „G2.1“, das rechts oben unter dem Schriftzug „Gesundheitskarte“ aufgedruckt ist. Bei den alten Karten ist hier die Kennzeichnung „G1“ zu finden. Damit auch im nächsten Jahr beim Arzt alles glatt läuft, sollten Versicherte also unbedingt ihre aktuellste G2-Karte – und nur diese – benutzen.

Gesundheitskarte neu

Die elektronische Gesundheitskarte

Die elektronische Gesundheitskarte wird laufend mit neuen Funktionen und Sicherheitsmerkmalen versehen. Deshalb werden allein aus (sicherheits-)technischen Gründen immer wieder neue Karten ausgegeben. Erhalten Versicherte von ihrer Krankenkasse eine aktuelle Karte zugeschickt, ist nur noch diese gültig. Andere, ältere Karten können dann nicht mehr benutzt werden – unabhängig davon, welches Ablaufdatum auf diesen aufgedruckt ist. Versicherte sollten daher darauf achten, stets nur die zuletzt von der Krankenkasse zugesendete Gesundheitskarte zu verwenden, damit Probleme in der Arztpraxis vermieden werden.

Höhere Sicherheitsanforderungen – neue Gesundheitskarten

In regelmäßigen Abständen bewertet das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die Verfahren neu, die die Funktionen der Gesundheitskarte absichern. So hat das BSI den Einsatz von Verschlüsselungstechniken, die bei bestimmten Karten (G1 plus-Karten) verwendet werden, auf Ende des Jahres 2018 befristet. Ab dem 1. Januar 2019 sind daher alle Karten der ersten Generation (G1-Karten) nicht mehr gültig.

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Quellen-URL (abgerufen am 01.05.2024 - 17:59): http://www.neuromedizin.de/Patienten/Stichtag-1--Januar-2019--Gesetzlich-Krankenversicherte-koenn.htm
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