Neues Meldeportal für Medikamenten-Nebenwirkungen

Sollte jemand, der ein Medikament einnimmt eine Nebenwirkung bemerken, sollte er dies seinem behandelnden Arzt mitteilen. Falls diese Nebenwirkung öfters auftritt, sollte der Patient dies künftig auch online bei den deutschen Arzneimittelbehörden BfArM und Paul Ehrlich Institut melden. Für eine Meldung genügt der Verdacht, dass eine beobachtete körperliche oder psychische Reaktion auf eine vorherige Medikamenteneinnahme zurückzuführen ist. Dies kann der Patient selbst in einem neuen Onlineportal in die Datenbank eintragen oder er wendet sich an seinen Arzt oder Apotheker oder man kontaktiert dafür das Pharmaunternehmen, welches das Medikament herstellt. 

Grafik

BU: Vier einfache Wege, eine Nebenwirkung zu melden (Quelle: vfa) © "obs/vfa - Verband forschender Pharma-Unternehmen"

Egal, wo die Meldung abgegeben wurde: Sie gelangt binnen kurzer Frist in die große Nebenwirkungsdatenbank der EU. Ob das Medikament tatsächlich etwas damit zu tun haben kann, untersuchen im Anschluss daran Experten der Behörden und der Pharma-Unternehmen.

Meldungen über Nebenwirkungen nach Arzneimitteleinnahme sind wertvoll, weil Pharma-Unternehmen und Behörden daraus lernen, wie sich die Anwendung von Medikamenten noch sicherer machen lässt.

Quelle: obs/vfa

(map)
Zurück zur Startseite
Weitere Newsmeldungen
Zum Archiv

Quellen-URL (abgerufen am 03.05.2024 - 13:54): http://www.neuromedizin.de/Patienten/Neues-Meldeportal-fuer-Medikamenten-Nebenwirkungen.htm
Copyright © 2014 | http://www.neuromedizin.de ist ein Dienst der MedienCompany GmbH. | Medizin-Medienverlag | Amselweg 2, 83229 Aschau i. Chiemgau | Geschäftsführer: Beate Döring | Amtsgericht Traunstein | HRB 19711 | USt-IdNr.: DE 223237239