Seit Juni dieses Jahres verfügen E-Scooter mit einer allgemeinen Betriebserlaubnis über die Zulassung im Straßenverkehr. Die Vorteile der Elektroroller können sich durchaus sehen lassen: Schnelle Fortbewegung ohne Abgase, bequem und leise. Durch viele Verleih-Anbieter in Großstädten muss das elektrisch betriebene Verkehrsmittel nicht mal selbst gekauft werden, sondern kann einfach bei Bedarf in Anspruch genommen werden. Jetzt flitzen bereits viele begeisterte E-Scooter Nutzer in den Städten mit bis zu 20km/h (oder mehr) durch die Straßen.
Regeln beachten
Doch der Spaß, das schnelle Vorrankommen und die Praktikabilität bringen auch Gefahren mit sich, die nicht unterschätzt werden dürfen. Darüber hinaus gibt es wie für alle Verkehrsteilnehmenden wichtige Regeln die zu beachten sind.
Helmpflicht?
„Wie für alle Verkehrsteilnehmenden gilt gegenseitige Rücksicht und ständige Vorsicht!“, so der Diplom-Psychologe Michael Bogus, fachlicher Leiter bei der Nord-Kurs GmbH & Co. KG, Hannover. „Eine Helmpflicht gibt es zwar für die E-Scooter nicht“, erläutert Bogus, „es ist aber äußerst ratsam, diesen zu tragen.“
Verkehrsregeln und Vorschriften
Ein Führerschein für den E-Scooter muss nicht vorhanden sein, jedoch eine Versicherung. Dann wird die Fahrt zum nächsten Ziel entspannt und sicher. Wer einen Elektroroller nutzt, sollte dabei nicht die allgemeinen Verkehrsregeln außer Acht lassen. Auch für die E-Scooter gelten Vorschriften, die zur eigenen und zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden beitragen. So ist es beispielsweise nicht erlaubt, den E-Roller zu zweit zu nutzen. Auch nicht, wenn das vorgegebene Höchstgewicht nicht erreicht wird. Darüber hinaus ist ausschließlich das Befahren von Radwegen oder Radfahrstreifen zugelassen. Sind diese nicht vorhanden, darf die Fahrbahn genutzt werden. Auf dem Fußweg ist das Fahren untersagt.
Gesetzlich gefordert
LED-Beleuchtung, Frontscheinwerfer, Tagfahrlicht und Bremslicht.
Promillegrenze beachten
Was viele ebenfalls nicht wissen: Ebenso wie für Autofahrerinnen und Autofahrer gilt während der Nutzung des E-Scooters die Promillegrenze. Wer betrunken fährt muss mit einem Bußgeld rechnen, gegebenenfalls sogar mit einer Strafanzeige (bei auffälliger Fahrweise ab 0,3 Promille) oder der Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (ab 1,6 Promille) bei Führerscheininhabern. Für Personen, die noch in der Probezeit sind oder unter 21 Jahren, gilt die Null-Promillegrenze.
Quelle: Pressrelations