Pflicht für eRezept ab 1. Januar 2024

Seit kurzem liegt der Referentenentwurf für ein Digitalgesetz vor, dass die verpflichtende Einführung des eRezepts zum 1. Januar 2024 vorsieht. Die Politik droht Praxen mit Sanktionen, wenn sie nicht in der Lage sind, Arzneimittel elektronisch zu verordnen.

Das kritisiert die KBV. „Das eRezept für verordnungspflichtige Arzneimittel kommt. An dieser Absicht lässt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) derzeit keine Zweifel aufkommen“, sagte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner den PraxisNachrichten. Den niedergelassenen Ärzten kommt laut Dr. Steiner eine Schlüsselrolle bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen zu. Doch anstatt sie zu unterstützen, droht die Politik ihnen nun erneut mit Sanktionen und Bußgeldern.

So soll Ärztinnen und Ärzten, die künftig nicht in der Lage sind, verschreibungspflichtige Arzneimitteln elektronisch zu verordnen, die Vergütung pauschal um ein Prozent gekürzt werden. „Das ist vollkommen inakzeptabel“, kritisierte Steiner und fordert die Streichung der geplanten Sanktionen.

Praxisteams sollten daher die verbleibende Zeit zur Vorbereitung nutzen, technische Fragen rund um den elektronischen Verordnungsprozess klären und das eRezept ausprobieren: Wie funktioniert das elektronische Verordnen? Steht die Komfortsignatur bereit? Wie verändern sich gegebenenfalls die Abläufe in der Praxis durch das eRezept? Gibt es noch technische Probleme, die vor dem 1. Januar behoben werden müssen?

Was Praxen für das eRezept noch benötigen, wie es funktioniert und für welche Verordnungen es anzuwenden ist, fasst eine Praxisinformation zusammen. Sie gehört zu dem Infopaket, das die KBV online bereitstellt. Es umfasst außerdem eine Checkliste zur Vorbereitung auf das eRezept und ein Video, das die Abläufe erläutert. Für einen schnellen Überblick sorgt ein einseitiges Infoblatt „Auf einen Blick“

Quelle: KBV - Praxisnachrichten

(bd)
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Quellen-URL (abgerufen am 27.04.2024 - 18:45): http://www.neuromedizin.de/Organisation/Pflicht-fuer-eRezept-ab-1--Januar-2024.htm
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