Schwerbehindertenausweis – Welche Behörde ist für die Ausstellung zuständig?

Schwerbehinderte Menschen erhalten auf Antrag einen Schwerbehindertenausweis (SBA). Er dient als Nachweis des Zeitpunktes für Anerkennung der Behinderung. Welche Behörden sind nun für die Beantragung zuständig? In der Regel sind die Versorgungsämter oder Ämter für Soziale Angelegenheiten, Ämter für Soziale Dienste zuständig für die Feststellung der Behinderung und die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises. Inzwischen können diese Aufgaben, je nach Bundesland, auch bei allgemeinen Verwaltungsbehörden oder bei Kommunen angesiedelt sein.

Wegen den unterschiedlichen Regelungen bietet das REHADAT-Portal eine übersichtliche Adress-Auflistung der zuständigen Stellen, geordnet nach Bundesländern, mit direktem Link auf Ansprechpersonen und Kontakte zur Ausstellung des Schwerbehindertenausweises. Zudem bietet Rehadat zum SBA-Thema auch online viel Literatur, Gesetze und Gerichtsurteile.

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Quellen-URL (abgerufen am 27.04.2024 - 04:47): http://www.neuromedizin.de/Epiaktuell/Schwerbehindertenausweis---Welche-Behoerde--ist-fuer-die-Aus.htm
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