BfDI lehnt Einsatz der Übertragung des E-Rezeptes mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ab.

Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) sieht sich vorerst gezwungen den weiteren E-Rezept-Rollout-Prozess auszusetzen. Grund ist die Entscheidung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), bei der Übertragung des E-Rezeptes den Einsatz der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) abzulehnen. KVWL-Vorstand Thomas Müller, unter anderem zuständig für Digitalisierung und IT, findet deutliche Worte: „Die Entscheidung des Datenschützers ist eine Bankrotterklärung für die Digitalisierung im Gesundheitswesen generell und speziell in der ambulanten Versorgung. Für die mehr als 13.000 ärztlichen Mitglieder der KVWL wäre die digitale Lösung der ersten Massenanwendung ein großer Schritt gewesen – nun wird einmal mehr eine große Chance leichtfertig vertan!“

Aktueller Stand zum E-Rezept-Rollout

Seit dem 1. September 2022 beteiligen sich in Westfalen-Lippe rund 250 Praxen am E-Rezept-Rollout, prüfen die Funktionen auf Herz und Nieren. In weiteren Stufen sollte der Teilnehmerkreis sukzessive ausgebaut werden, das wird nun vorerst nicht passieren: Die KVWL stoppt bis auf weiteres die Akquise. „Die vom Bundesdatenschützer erteilte Ablehnung des eGK-Wegs bedeutet eine eklatante zusätzliche Verzögerung bis Mitte 2023. Denn jetzt sind zusätzliche technische Anpassungen in den Apotheken-Verwaltungssystemen und in den Konnektoren für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur erforderlich“, sagt KVWL-Vorstand Thomas Müller.

Die Nationale Agentur für Digitale Medizin gematik

Die Nationale Agentur für Digitale Medizin gematik hatte als Erfolgskriterium definiert, dass 25 Prozent der E-Rezepte elektronisch eingelöst werden müssen. Thomas Müller: „Die Entscheidung des Bundesdatenschutzbeauftragten führt im Ergebnis dazu, dass dieses Ziel nicht eingehalten werden kann und der angestrebte Fortschritt für Patienten, Ärzte und alle weiteren Beteiligten massiv in Frage gestellt ist. Der Bundesdatenschützer zwingt uns damit, Konsequenzen zu ziehen. Es ist für die Ärzteschaft nicht zumutbar, noch bis Mitte des nächsten Jahres nahezu ausschließlich papiergebundene E-Rezepte auszustellen. Wir fordern erneut eine rein digitale Lösung – nur dann kann eine Fortsetzung des Rollouts durch die KVWL erfolgen.“

Quelle: PI KVWL, 03.11.2022

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