Aktueller BIX-Bericht zeigt hohen zusätzlichen Zeitaufwand durch eAU

Die Digitalisierung ist nicht zu stoppen. Das ist auch gut so. Bedeutet die Umstellung von Papier auf Digital doch eine Vereinfachung und Beschleunigung von Arbeitsvorgängen. Leider ist das wohl bei der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) nicht der Fall. Das zeigt der aktuelle Bürokratieindex für vertragsärztliche Versorgung (BIX).

BIX wurde von der KBV gemeinsam mit dem Nationalen Zentrum für Bürokratiekostenabbau der Fachhochschule des Mittelstandes (FHM) entwickelt.

Der von der KBV jetzt veröffentlichte BIX-Projektbereicht zeigt bei der eAU einen zusätzlichen Bürokratieaufwand in vertragsärztlichen Praxen um 1,25 Millionen Stunden pro Jahr. Grund ist die lange Dauer des elektronischen Signier- und Versandvorgangs. Kommt es zu Fehlern beim Digitalversand, muss eine papiergebundene Ersatzbescheinigung ausgestellt werden, was den Aufwand nochmals erhöht. „Pro Fall verursacht das digitale Verfahren der eAU aktuell 50 Sekunden mehr bürokratischen Aufwand als die papiergebundene Bescheinigung“. Das summiert sich natürlich bei jährlich 90 Millionen ausgestellten eAUs, sagt Prof. Volker Wittberg von der FHM, Leiter des Nationalen Zentrums für Bürokratiekostenabbau.

So fordert denn auch Dr. Thomas Kriedel, Vorstandsmitglied der KBV, eine Beschleunigung des digitalen Signierens. Dazu müssten aktuell die bestehenden Vorgaben zur Signatur durch die gematik erweitert und die Umsetzung verbindlich durch diese sichergestellt werden. „Um tatsächliche Verbesserungen für die ambulante medizinische Versorgung zu erzielen, müssen die weitere Implementierung und auch die Weiterentwicklung der Telematik-Infrastruktur (TI) von jetzt an nutzerorientiert vonstattengehen. Jegliche digitale Anwendung ist vollumfänglich zu erproben, bevor sie im Praxisalltag landet“, erklärt Dr. Kriedel.

Im Gegensatz zu vorangegangenen BIX-Studien stand dieses Mal nicht die Gesamtbetrachtung der Bürokratiebelastung in der vertragsärztlichen Versorgung im Fokus. Mit der Umstellung auf das elektronische Verfahren bei der Ausstellung und Übermittlung der AU konzentrierte sich die Untersuchung auf einen aktuell für viele Praxen relevanten Themenbereich. Anhand eines Fragebogens wurden Vertragspraxen von April bis Mai 2022 telefonisch befragt. Die Ergebnisse wurden im Rahmen von zwei Fokusgruppeninterviews mit Niedergelassenen validiert.

Quelle: KBV

(bd)
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