Austellung von elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ist für Vertragsärzte seit 1. Juli 2022 verpflichtend

Alle Vertragsärzte, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen, müssen spätestens seit dem 01. Juli 2022 in der Lage sein, eine eAU auszustellen und digital an die zuständige Krankenkasse zu übermitteln. Vertragsärzte, die noch nicht an die Telematikinfrastruktur angebunden sind, sollten die technische Ausstattung umgehend bestellen und einrichten lassen.

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Bild: © SHC+CARE eHBA Arzt und Zahnarzt

 Welche technischen Voraussetzungen müssen für die eAU erfüllt sein?

Um die eAU nutzen zu können, wird ein Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) benötigt. Der TI-Anschluss wird neben der eAU für eine Reihe weiterer Pflichtanwendungen benötigt. Folgende technische Komponenten sind für den TI-Anschluss zwingend notwendig:

Konnektor: Der von der gematik zugelassene Konnektor bildet das Herzstück Ihrer TI-Grundausstattung. Er verbindet Ihr Primärsystem mit den Kartenlesegeräten und der Telematikinfrastruktur.

VPN-Zugangsdienst: Über den VPN-Zugangsdienst ermöglicht der Konnektor den sicheren Austausch von Gesundheitsdaten mit anderen Teilnehmern.

eHealth-Terminal: Für das Einlesen von eGK, eHBA und SMC-B Karte benötigen Sie ein Kartenlesegerät oder eine eHealth-Tastatur.

eHBA + SMC-B: Leistungserbringer benötigen diese Ausweise, um sich gegenüber der TI zu authentifizieren und um medizinische Anwendungen wie KIM, die ePA oder das eRezept zu nutzen. Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) der mindestens zweiten Generation wird für die qualifizierte elektronische Signatur der eAU benötigt. Ärzte können mit dem eHBA zum Beispiel Notfalldatensätze und Medikationspläne anlegen und Dokumente rechtssicher unterzeichnen. SHC+CARE, der erste Anbieter für die SMC-B Reha, bietet künftig auch den eHBA und die SMC-B für Mitglieder des elektronisches Gesundheitsberuferegisters (eGBR).

KIM: Kommunikation im Medizinwesen (KIM) ist der neue Standard für die datenschutzkonforme, verschlüsselte Kommunikation und den Datenaustausch (eArztbrief, Befund, eAU etc.) zwischen allen Akteuren des Gesundheitswesens.

Mit diesen Komponenten können Kliniken, Rehabilitationseinrichtungen, Arztpraxen und bald Berufe aus dem eGBR als Teilnehmer an der TI auf die eAU und weitere Anwendungen zugreifen.

Quelle: Pressebox, 26.07.2022

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