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KBV und Zi bekräftigen Forderung nach Weiterführung des Schutzschirms für Praxen

Ärztliche Leistungen zur Früherkennung mit Pandemiebeginn eingebrochen, im dritten Quartal keine Nachholeffekte

Berlin, 3. Februar 2021 - Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) haben erneut einen eindringlichen Appell an die Politik gerichtet, zügig über die dringend benötigte Weiterführung eines umfassenden Schutzschirms für die 102.000 Praxen in Deutschland zu entscheiden. Dieser müsse auch Präventionsleistungen und alle extrabudgetären Leistungen umfassen, forderte der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen. „Die Praxen dürfen nicht dafür bestraft werden, dass sie die Versorgung in vollem Umfang aufrechterhalten haben, obwohl weniger Patienten behandelt werden konnten. Ein fehlender Ausgleich der Honorarverluste dürfte Auswirkungen auf die künftige ärztliche Versorgung der Patientinnen und Patienten haben. Das kann niemand wollen. Spätestens zum Impfen werden die Praxen wieder in voller Personalstärke benötigt.“

Auch mit Blick auf die seit Beginn der Corona-Pandemie drastisch eingebrochenen Leistungszahlen zur Früherkennung seien weitere Stützungsmaßnahmen für die Praxen dringend geboten. „Die von uns ausgewerteten Daten für die ersten drei Quartale 2020 zeigen, dass die für die Früherkennung von potenziell ernsthaften Erkrankungen so wichtigen Vorsorgeuntersuchungen wie Hautkrebs- oder Mammographie-Screening von März bis Mai um bis zu 97 Prozent eingebrochen sind. Im dritten Quartal sehen wir zwar eine langsame Erholung der Zahlen, aber noch keinen Nachholeffekt“, so der Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik von Stillfried.

Insbesondere Leistungen zum Hautkrebs-Screening liegen mit einem Minus von fast 15 Prozent immer noch sehr deutlich unter dem Vorjahresniveau. Beim Mammographie-Screening zeigen die Daten durch die Wiederaufnahme des Einladungswesens ab Mai eine leichte Erholung. Die Früherkennungskoloskopie zur Darmkrebsvorsorge liegt hingegen lediglich auf Vorjahresniveau trotz niedriger Inzidenzen im dritten Quartal.

In der ersten Pandemiewelle habe der Schutzschirm dafür gesorgt, dass die medizinische Versorgung uneingeschränkt zur Verfügung gestellt worden konnte. Dadurch seien im Wesentlichen keine Belastungen oder Zusatzkosten für die Krankenkassen entstanden, so Gassen weiter. „Die Vertragsärztinnen und -ärzte stemmen sich Tag für Tag mit ihren Praxisteams gegen die zweite Corona-Welle. Sie arbeiten bis zum Anschlag für ihre Patientinnen und Patienten. In dieser Situation erwarten wir, dass die Politik den Niedergelassenen den Rücken stärkt und ihnen beisteht. So wie sie das selbstverständlich auch bei den Krankenhäusern tut. Denn nochmal: Ohne den ambulanten Schutzwall hätten wir die erste Phase im Frühjahr 2020 längst nicht so gut überstanden. Und ohne die vertragsärztlichen Praxen werden wir die ungleich schwierigere zweite Phase, in der wir uns gerade befinden, nicht bestehen können.“