Einheits-Gebührenordnung von Wissenschaftlicher Kommission abgelehnt

Wissenschaftler empfehlen für das duale deutsche Gesundheitssystem keine gemeinsame Honorarordnung mit einheitlichen Preisen. Dies geht aus einem Ende Januar 2020 vorgelegten Bericht der Wissenschaftlichen Kommission für ein modernes Vergütungssystem (KOMV) hervor. Dazu erklärt Florian Reuther, Direktor des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV), dass sich durch eine erzwungene Zusammenlegung der bestehenden Versicherungssysteme in der medizinischen Versorgung nichts zum Besseren, aber vieles zum Schlechteren verändern würde. Es gelte nun, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel auch konkret umzusetzen, wonach sowohl die ambulante Honorarordnung in der GKV (EBM) als auch die Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ) reformiert werden müssen. Zur Modernisierung der GOÄ liegt bereits ein umfassendes Konzept vor. So beinhaltet der gemeinsam von Ärzteschaft, PKV und Beihilfe entwickelte Vorschlag den neuesten Stand der Medizin, garantiert eine rasche Integration zukünftiger medizinischer Innovationen und stärkt die "sprechende Medizin", also die persönliche Zuwendung der Ärzte zu ihren Patienten. Im Interesse der Patienten und der Ärzte sollte der Gesetzgeber auf dieser guten Basis nun schnellstmöglich die Reform der GOÄ auf den Weg bringen. Der Vorschlag der KOMV für eine „partielle Harmonisierung“ der ärztlichen „Leistungslegendierung“ ist offenkundig der Versuch eines Kompromisses nach kontroversen wissenschaftlichen Debatten in der Kommission. Dieses modelltheoretische Ergebnis eignet sich allerdings nicht für eine konkrete Umsetzung in die technische, juristische und medizinische Praxis der ärztlichen Vergütung. Es würde die Versorgung in Deutschland nicht verbessern, so Florian Reuther weiter.

Quelle: ots

(bd)
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Quellen-URL (abgerufen am 25.04.2024 - 08:58): http://www.neuromedizin.de/Weiteres/Einheits-Gebuehrenordnung-von-Wissenschaftlicher-Kommission-.htm
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