Der wissenschaftliche Ausschuss der EU für Biozidprodukte (BPC) hat entschieden, dass „Ethanol zur Verwendung in Hand- und allgemeinen Desinfektionsmitteln zugelassen werden kann“. Für den Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) ist das eine gute Nachricht, da Ethanol in der medizinischen Versorgung unverzichtbar ist.
Der BVMed hatte wiederholt vor den negativen Folgen einer Einschränkung der Ethanol-Verwendung in Hand- und Flächendesinfektionsmitteln sowie in Produktionsprozessen gewarnt. Zuletzt hatte ein breites Bündnis unter anderem mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft, der Bundesärztekammer, der Deutschen Gesellschaft für Allgemeine- und Krankenhaushygiene (DGKH), dem Aktionsbündnis Patientensicherheit und der BAG-Selbsthilfe appelliert, den Infektionsschutz in Europa durch das aktuell laufende Biozid-Einstufungsverfahren nicht zu gefährden.
Das Bündnis forderte die Bundesregierung auf, sich mit Nachdruck in Brüssel dafür einzusetzen, dass Ethanol weiterhin als sicherer und wirksamer Bestandteil von Desinfektionsmitteln zugelassen bleibt. Auf der Grundlage der BPC-Entscheidung wird die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) nun eine Empfehlung an die Europäische Kommission im Zuge des Wirkstoffgenehmigungsverfahrens unter dem Biozidrecht richten.
„Die BPC-Entscheidung ist ein wichtiger Schritt, um ein De-facto-Verbot von Biozidprodukten auf Ethanol-Basis zu verhindern. Das ist eine gute Nachricht für die Gesundheitsversorgung und Sicherheit von Patienten.“, sagt BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.
Quelle: PI BVMed










