Psychosen zählen zu den besonders schweren psychischen Erkrankungen. Sie können im Rahmen einer Schizophrenie, einer schizoaffektiven Störung oder einer bipolaren Erkrankung auftreten oder durch Drogen ausgelöst werden. Wenn Betroffene zusätzlich an einer Abhängigkeitserkrankung leiden, etwa von Cannabis, Alkohol oder Stimulanzien, verschlechtert sich der Krankheitsverlauf erheblich.
Die Versorgung von Menschen mit Psychosen und einer zusätzlichen Suchterkrankung soll mit der neuen S3-Leitlinie „Psychosen mit komorbider substanzbezogener Störung“ deutlich verbessert werden.
Integriert behandeln
Eine zentrale Empfehlung der neuen Leitlinie ist, dass die Behandlung bei der Erkrankung idealerweise integriert erfolgen sollte. Ist eine integrierte Behandlung nicht verfügbar, sollten Psychose- und Suchttherapie zumindest eng miteinander abgestimmt und koordiniert werden, etwa durch ein strukturiertes Case Management. Wichtig ist dabei, beide Erkrankungen konsequent zusammenzudenken und ihren Zusammenhang offen zu thematisieren.
Spezialisiert behandeln
Im Vergleich zu den Behandlungsempfehlungen für die jeweiligen Einzelerkrankungen gibt es bei den Empfehlungen für Betroffene mit der Doppeldiagnose durchaus Besonderheiten. So empfiehlt die neue Leitlinie beispielsweise, Psychosen medikamentös mit atypischen Antipsychotika zu behandeln, da diese nicht nur psychotische Symptome lindern, sondern auch das Risiko für weiteren Substanzkonsum senken können.
Der Leitlinienprozess
Die S3-Leitlinie „Psychosen mit komorbider substanzbezogener Störung“ umfasst 44 Empfehlungen zu Diagnostik und Behandlung. 27 Empfehlungen basieren auf wissenschaftlicher Evidenz, 17 wurden im strukturierten Expertenkonsens erarbeitet. Der Leitlinienprozess war trialogisch angelegt. Insgesamt wirkten 32 Fachgesellschaften, Verbände sowie Betroffenen- und Angehörigenorganisationen mit.
Die S3-Leitlinie „wurde gemeinsam von der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) und der Deutschen Gesellschaft für Suchtforschung und Suchttherapie (DG-Sucht) herausgegeben. Sie gibt evidenzbasierte Empfehlungen für die Behandlung dieser besonders belasteten Patientengruppe.
Die Leitlinie wurde im Leitlinienregister der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) unter der Registernummer 038-027 veröffentlicht.










