Vergütung psychotherapeutischer Leistungen wird zum 1. April 2026 um fast 5 Prozent gekürzt

Die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen wird zum 1. April um 4,5 Prozent abgesenkt. Das hat der Erweiterte Bewertungsausschuss am 11. März 2026 beschlossen, nachdem die Verhandlungen zwischen KBV und GKV-Spitzenverband gescheitert waren. KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen sprach von einer „fatalen Entscheidung“, die zulasten psychisch kranker Menschen gehe und die die Psychotherapeuten massiv benachteilige.

Fast alle Leistungen betroffen

Die Kürzung betrifft fast alle Leistungen, die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten durchführen und abrechnen – die antrags- und genehmigungspflichtige Psychotherapie ebenso wie beispielsweise die Psychotherapeutische Sprechstunde und die Akutbehandlung. Aus Sicht der KBV gibt es keinerlei Belege, die diese massiven Kürzungen rechtfertigen. Die für die Überprüfung der Vergütung herangezogenen Daten sowie das Berechnungsverfahren seien trotz nachweislicher Mängel nicht modifiziert worden und hätten zu der ungerechtfertigten Absenkung geführt.

Der GKV-Spitzenverband war im Bewertungsausschuss nicht bereit, von seiner Forderung nach einer zehnprozentigen Honorarkürzung abzuweichen. Es wurde daraufhin der Erweiterte Bewertungsausschuss (EBA) eingeschaltet, der noch am selben Tag einen Beschluss gefasst hat. Dieser sieht neben der Absenkung der Vergütung um 4,5 Prozent eine Anhebung der Strukturzuschläge für Personalkosten vor. Diese werden rückwirkend zum 1. Januar 2026 um 14,5 Prozent angehoben, womit nur ein kleiner Teil der Kürzungen ausgeglichen werden kann.

Der EBA hat darüber hinaus den Bewertungsausschuss aufgefordert, bis 30. September 2026 die Datengrundlage und die Berechnungssystematik, die für die jährliche Überprüfung der Vergütung herangezogen werden, zu überprüfen.

Die regelmäßige Überprüfung der Angemessenheit der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen geht zurück auf ein Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 1999. Sie umfasst die antrags- und genehmigungspflichtige Psychotherapie sowie alle weiteren psychotherapeutischen Leistungen wie die Psychotherapeutische Sprechstunde und die Akutbehandlung und erfolgt inzwischen jährlich.

Quelle: KBV-PraxisNachrichten

(bd)
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