Neue Kostenpauschale für subkutane medikamentöse Tumortherapie

Zum 1. Januar 2026 wird eine neue Kostenpauschale in die Onkologie-Vereinbarung aufgenommen. Die neue Kostenpauschale 86522 wird für die subkutane medikamentöse Tumortherapie eingeführt. Hintergrund ist die stetig steigende Zahl von tumorspezifischen Medikamenten, die für eine subkutane Applikation zugelassen sind.

KBV und der GKV-Spitzenverband haben festgelegt, dass die neue Kostenpauschale einen Gebührenwert in Höhe von 70 Prozent der Kostenpauschale 86516 für die intravasale medikamentöse Tumortherapie hat. Der konkrete regionale Gebührenwert in Euro für die neue Kostenpauschale 86522 wird durch die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung ermittelt (Anhang 2 Teil B der Onkologie-Vereinbarung).

Einmal im Behandlungsfall

Ärzte können die neue Kostenpauschale einmal im Behandlungsfall bei der Verabreichung von mindestens einem subkutan applizierten Tumortherapeutikum der ATC-Klasse L01-Antineoplastische Mittel abrechnen. Ausgenommen sind Medikamente der ATC-Klassen L01CH-Homöopathische und anthroposophische Mittel und L01CP-Pflanzliche Mittel.

Die Kostenpauschale 86522 für die subkutane medikamentöse Tumortherapie wird so wie die Kostenpauschalen für die intravasale (86516) beziehungsweise orale (86520) medikamentöse Tumortherapie als Zuschlag berechnet, entweder in Verbindung mit der Kostenpauschale 86510 für die Behandlung florider Hämoblastosen oder in Verbindung mit der Kostenpauschale 86512 für die Behandlung solider Tumore.

Quelle: KBV-PraxisNachrichten

(bd)
Zurück zur Startseite
Weitere Newsmeldungen
    • Aktualisierte Kodierhilfe steht für Praxen kostenlos zur Verfügung
      Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) hat seine Service-Angebote zur Verschlüsselung von Diagnosen nach dem jährlichen Update der ICD-10-GM angepasst. Dazu gehört die Kodierhilfe, die Praxen bei der Suche des passenden Kodes unterstützt. Die Kodierhilfe enthält den aktualisiert...
      Mehr
    • Monatliche TI-Pauschale um 2,8 Prozent ab 1. Januar gestiegen
      Die monatliche TI-Pauschale wurde vom Bundesgesundheitsministerium per Rechtsverordnung 2023 eingeführt und wird jährlich analog zur Steigerung des Orientierungswertes angepasst. Für 2026 steigt die Höhe der Pauschale damit um 2,8 Prozent. Praxen erhalten die monatliche TI-Pauschale, um die Installa...
      Mehr
    • BVMed informiert: Sonstige Produkte zur Wundbehandlung bis Ende 2026 erstattungsfähig
      "Sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ sind bis Ende 2026 weiterhin uneingeschränkt in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erstattungsfähig. Eine entsprechende Fristverlängerung hat nach dem Bundestag auch der Bundesrat mit einem Änderungsantrag zum nun verabschiedeten Pflegebefugnis-Erweiter...
      Mehr
    • Ohne KOB-Zertifikat: Richtlinie regelt Übergangsfristen
      Fast alle Praxen verfügen bereits über ein Praxisverwaltungssystem mit dem erforderlichen Zertifikat für die elektronische Patientenakte. Für die Praxen, die dies noch nicht haben, hat die KBV nun eine Richtlinie erlassen, um unverhältnismäßige Abrechnungsausschlüsse zu verhindern.
      Mehr
    • Honorar für Erstbefüllung der elekronischen Patientenakte ab Januar 2026 bleibt unverändert
      Die Vergütung für die Erstbefüllung der elektronischen Patientenakte bleibt auch ab Januar 2026 bei mehr als 11 Euro. Die Regelung wurde von KBV und GKV-Spitzenverband bis zum 30. Juni 2026 verlängert. Unverändert bleiben bis dahin auch die Pauschalen für die weitere Befüllung einer Akte.
      Mehr
    • Anhang 2 zum EBM mit OPS-Kodes wird zum 1. Januar aktualisiert
      Das Verzeichnis der operativen Prozeduren im Anhang 2 zum EBM wird zu Jahresbeginn an die aktuelle Version des Operationen- und Prozedurenschlüssels angepasst. Unter anderem ändert sich die Seitenangabe bei Eingriffen an paarigen Organen beziehungsweise Körperteilen. Daneben werden auch neue Kodes a...
      Mehr
Zum Archiv

Quellen-URL (abgerufen am 10.05.2026 - 17:04): http://www.neuromedizin.de/Praxisabrechnung/Neue-Kostenpauschale-fuer-subkutane-medikamentoese-Tumorther.htm
Copyright © 2014 | http://www.neuromedizin.de ist ein Dienst der MedienCompany GmbH. | Medizin-Medienverlag | Amselweg 2, 83229 Aschau i. Chiemgau | Geschäftsführer: Beate Döring | Amtsgericht Traunstein | HRB 19711 | USt-IdNr.: DE 223237239