Zum 1. Januar 2026 wird eine neue Kostenpauschale in die Onkologie-Vereinbarung aufgenommen. Die neue Kostenpauschale 86522 wird für die subkutane medikamentöse Tumortherapie eingeführt. Hintergrund ist die stetig steigende Zahl von tumorspezifischen Medikamenten, die für eine subkutane Applikation zugelassen sind.
KBV und der GKV-Spitzenverband haben festgelegt, dass die neue Kostenpauschale einen Gebührenwert in Höhe von 70 Prozent der Kostenpauschale 86516 für die intravasale medikamentöse Tumortherapie hat. Der konkrete regionale Gebührenwert in Euro für die neue Kostenpauschale 86522 wird durch die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung ermittelt (Anhang 2 Teil B der Onkologie-Vereinbarung).
Einmal im Behandlungsfall
Ärzte können die neue Kostenpauschale einmal im Behandlungsfall bei der Verabreichung von mindestens einem subkutan applizierten Tumortherapeutikum der ATC-Klasse L01-Antineoplastische Mittel abrechnen. Ausgenommen sind Medikamente der ATC-Klassen L01CH-Homöopathische und anthroposophische Mittel und L01CP-Pflanzliche Mittel.
Die Kostenpauschale 86522 für die subkutane medikamentöse Tumortherapie wird so wie die Kostenpauschalen für die intravasale (86516) beziehungsweise orale (86520) medikamentöse Tumortherapie als Zuschlag berechnet, entweder in Verbindung mit der Kostenpauschale 86510 für die Behandlung florider Hämoblastosen oder in Verbindung mit der Kostenpauschale 86512 für die Behandlung solider Tumore.
Quelle: KBV-PraxisNachrichten










