Drastische Kürzungen bei humangenetischen Untersuchungen ab 1. Oktober 2026

Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat gegen die Stimmen der KBV ein umfassendes Sparpaket beschlossen. Den betroffenen Ärzten drohen Honorarkürzungen von über 30 Prozent. Der Beschluss tritt zum 1. Oktober in Kraft. Das Paket sieht unter anderem eine Absenkung der Bewertung sowie die Einführung zusätzlicher Mengenstaffelungen auf Praxisebene vor. Hierdurch soll der Leistungsbedarf für die humangenetische In-vitro-Diagnostik (EBM-Abschnitt 11.4) um 31 Prozent gekürzt werden.

Die gesetzlichen Krankenkassen, die einen entsprechenden Beschlussentwurf in die Sitzung des Erweiterten Bewertungsausschusses (EBA) eingebracht hatten, begründen die Kürzungen mit „deutlich gesunkenen“ Kosten für die Analysegeräte sowie für die Verbrauchsmaterialien.

Aus Sicht der KBV gibt es dafür keinerlei Belege, weshalb sie gegen den Beschlussantrag gestimmt hat. Zu größeren Einsparungen soll dem Beschluss zufolge vor allem die Neubewertung und Neustrukturierung der Untersuchungen mittels Sequenzierung zur Diagnostik seltener Erkrankungen (aktuell GOP 11513) beitragen.

Künftig gibt es für die Mutationssuche mittels Sequenzierung in Abhängigkeit von der untersuchten Sequenzlänge vier Gebührenordnungspositionen (GOP). Diese GOP sind als Pauschalen einmal im Krankheitsfall berechnungsfähig und unterliegen zur Mengensteuerung neu eingeführten Höchstwerten und einer praxisbezogenen Abstaffelungsregelung. Die Bewertung ist im Vergleich zur jetzigen GOP 11513 um bis zu 25 Prozent niedriger.

Neu ist darüber hinaus, dass ab Oktober nur noch Humangenetiker sowie Fachärzte mit der Zusatzbezeichnung Medizinische Genetik die Durchführung von besonders umfangreichen Mutationssuchen mit einem Sequenzumfang von mehr als 40 Kilobasen mittels Sequenzierung abrechnen dürfen – für Labormediziner ist dies dann nicht mehr möglich.

EBA-Beschluss vom 9.6.2026

Quelle: KBV-PraxisNachrichten

(bd)
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