Die gültige Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist völlig veraltet. Die Bundesgesundheitsministerin Nina Warken will die Novelle der Gebührenordnung für Ärzte jetzt angehen. Der Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt meint dazu: „Die Reihe der Bundesgesundheitsminister, die trotz des offensichtlichen Reformbedarfs nicht tätig geworden sind, ist lang."
Umsetzung der Reform
"Bundesgesundheitsministerin Nina Warken steht zu ihrem Wort und setzt die Reform nun um. Es ist gut, dass sie dabei den von Bundesärztekammer und PKV-Verband in Abstimmung mit der Beihilfe erarbeiteten Entwurf aufgreifen will. Eine GOÄ-Reform auf dieser Grundlage bringt ein endlich wieder zeitgemäßes Gebührenverzeichnis, sie stärkt die ärztliche Zuwendung zu den Patientinnen und Patienten in allen medizinischen Fachgebieten und sorgt für Transparenz und Rechtssicherheit. Sie bringt die berechtigten Interessen von Ärztinnen und Ärzten und Kostenträgern in einen fairen Ausgleich.
Der gemeinsame Vorschlag bewahrt die Wesensmerkmale der GOÄ als staatlicher Honorarordnung und stärkt so die ärztliche Freiberuflichkeit. Zugleich sieht der gemeinsam erarbeitete Entwurf einen Mechanismus vor, mit dem die GOÄ künftig kontinuierlich an den medizinischen Fortschritt und die Kostenentwicklung angepasst werden kann. Die Bundesärztekammer wird sich konstruktiv in die bevorstehenden Fachgespräche einbringen und dabei weiter auf den Dialog mit den ärztlichen Berufsverbänden und Fachgesellschaften sowie auf eine faire Zusammenarbeit mit dem PKV-Verband und der Beihilfe setzen."
Quelle: ots / Bundesärztekammer










