GOÄ: 2,3 als Regelfaktor
Multiplikation mit Maß und Ziel ist bei der Privatliquidation die Regel in der deutschen Ärzteschaft. Nach einer Analyse des Verbands der privaten Krankenversicherung (PKV) stellen die niedergelassenen Ärzte bei der Abrechnung nach GOÄ im Normalfall den 2,3-fachen Regelhöchstsatz in Rechnung. Abweichungen nach unten ebenso wie nach oben sind die Ausnahme. Grundlage der Untersuchung sind die aus anonymisierten Rechnungen der 21 größten Privatversicherer gewonnenen Daten. Für die Analyse wurden 20.000 Rechnungen für ambulante Behandlungen sowie 10.000 Rechnungen für stationäre und zahnärztliche Behandlungen stichprobenartig ausgewertet. Da die Erfassung und Weiterleitung der Daten eine gewisse Zeit benötigen, beziehen sich die aktuellsten Daten auf das Jahr 2006. In diesem Jahr rechneten niedergelassene Ärzte in 85,66 Prozent der Fälle zum Regelhöchstsatz ab. 5,45 Prozent der Liquidationen erfolgten zu geringeren Sätzen, weitere 1,93 Prozent blieben zwischen Regel und Höchstsatz. Den begründungspflichtigen Multiplikator 3,5 erreichten oder überschritten 6,96 Prozent der Rechnungen.
(mmh)
Zurück zur Startseite
Weitere Newsmeldungen
    • Was muss der Privatpatient bei der elektronischen eAU beachten?
      Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) löste seit dem Jahresbeginn die Papierkrankschreibung "Gelber Zettel" ab. Wer krankgeschrieben ist, muss seinem Arbeitgeber keinen gelben Zettel mehr vorlegen, sondern diese Bescheinigung geht jetzt von der Arztpraxis digital direkt an die jew...
      Mehr
    • Quo vadis GOÄ ?
      Welche Gebührenordnung kann schon ihren 28. Geburtstag feiern? Der EBM jedenfalls nicht. Die GOÄ existiert schon seit 1996 in der jetzigen Form. Die letzten öffentlichen Diskussionen über eine neue GOÄ wollten uns glauben machen, dass ihre Einführung unmittelbar vor der Tür steht. Rückschauend betra...
      Mehr
Zum Archiv

Quellen-URL (abgerufen am 23.04.2024 - 20:54): http://www.neuromedizin.de/Praxisabrechnung/2-3-als-Regelfaktor.htm
Copyright © 2014 | http://www.neuromedizin.de ist ein Dienst der MedienCompany GmbH. | Medizin-Medienverlag | Amselweg 2, 83229 Aschau i. Chiemgau | Geschäftsführer: Beate Döring | Amtsgericht Traunstein | HRB 19711 | USt-IdNr.: DE 223237239