Wie viele Behandlungsfälle werden zukünftig Praxen vergütet?

Die Bundesregierung will die Gelder für den ambulanten Bereich im nächsten Jahr um rund 2,7 Milliarden Euro kürzen. Wie sich das auf die Patientenversorgung auswirkt, hat die KBV gemeinsam mit den Kassenärztlichen Vereinigungen berechnet. In der Broschüre „Einnahmenorientiertes Leistungsangebot“ ist für alle Fachgruppen dargestellt, wie viele Behandlungsfälle die Praxen künftig noch bezahlt bekommen.

Die in der Broschüre genannten Fallzahlen basieren auf den Ergebnissen der KBV-Abrechnungsstatistik. Eingeflossen sind die Daten von Ärzten und Psychotherapeuten mit einem vollen Versorgungsumfang. Für die Darstellung der Fälle, für die das bereitgestellte Geld der Krankenkassen im nächsten Jahr maximal reicht, wurden die geplanten Kürzungen berücksichtigt.

Bei den Fallzahlen handelt es sich um Durchschnittswerte der jeweiligen Fachgruppe, nicht um Werte für die einzelne Praxis. Diese können höher oder niedriger liegen, je nachdem wie viele Patientinnen und Patienten dort versorgt werden. Auch die Fallzahlen für die mindestens zu leistenden 25 Sprechstunden pro Woche dienen als Richtwert. Mit diesen Zahlen soll der Politik die Größenordnung der möglichen Auswirkungen aufgezeigt werden.

46 Millionen Behandlungsfälle nicht finanziert

Im kommenden Jahr sind demnach insgesamt rund 46 Millionen Behandlungsfälle nicht finanziert. In der Broschüre sind für jede Fachgruppe die durchschnittlichen Fallzahlen je Arzt und Quartal ausgewiesen, die bisher geleistet und die künftig noch bezahlt werden. Dabei zeigt sich je nach Fachgruppe ein Minus von bis zu 23 Prozent. Außerdem können Ärztinnen und Ärzte sehen, wie viele Patienten sie im Durchschnitt behandeln müssen, wenn sie nur die geforderten Mindestsprechstunden für gesetzlich Krankenversicherte leisten würden. Alle Daten gibt es bundesweit und für jede Kassenärztliche Vereinigung.

„Wenn die gesetzliche Krankenversicherung nur noch das Geld für die Versorgung ihrer Versicherten ausgeben soll, was sie zuvor eingenommen hat, dann gilt das auch für die Praxen.“ Das bedeute im Umkehrschluss: „Keine Leistung ohne Vergütung“, sagte der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Gassen.

Quelle: KBV-PraxisNachrichten

(bd)
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Quellen-URL (abgerufen am 19.08.2026 - 04:30): http://www.neuromedizin.de/Politik/Wie-viele-Behandlungsfaelle-werden-zukuenftig-Praxen-verguet.htm
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