Vorschläge der FinanzKommision will die Bundesregierung zügig umsetzen

Die Bundesregierung plant eine zügige Umsetzung der von der FinanzKommission Gesundheit (FKG) gemachten Sparvorschläge. Bis Ende des Monats will die Bundesregierung bereits einen Gesetzesentwurf zur dringend erforderlichen Stabilisierung der GKV-Finanzen im Kabinett beschließen. Für die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, ist es der richtige Weg, dass die Koalition bei der Stabilisierung der GKV-Finanzen vor allem auf der Ausgabenseite ansetzen will.

„Der Kanzler hat betont, dass alle Leistungsbereiche im Gesundheitswesen ihren Beitrag leisten müssen. Das ist ein wichtiges Signal für die anstehenden Entscheidungen. Die Beitragszahlenden sind in den letzten Monaten und Jahren bereits in Vorleistung gegangen und haben durch immer höhere Beitragssätze die steigenden Kosten im Gesundheitswesen geschultert. Damit muss jetzt Schluss sein. Die Ankündigungen aus der Koalition lassen hoffen, dass die Vorschläge der FinanzKommission zur Begrenzung der Ausgaben nun konsequent umgesetzt werden.

Irritierende Signale

Allerdings gibt es auch Signale, die irritieren. So entspricht die jetzt geplante schnelle Anhebung der Tabaksteuer bereits im laufenden Jahr eigentlich nicht den Empfehlungen der FKG. Diese hatte sich dafür ausgesprochen, die Tabaksteuern deutlich zu erhöhen und die zusätzlichen Einnahmen zur Entlastung der solidarisch finanzierten Krankenversicherung dem Gesundheitsfonds zur Verfügung zu stellen. Jetzt soll die Erhöhung aber für eine Gegenfinanzierung steuerlicher Mindereinnahmen durch die geplante abgabenfreie Entlastungsprämie in der Höhe von 1.000 Euro sorgen.

Auch die Äußerung von Finanzminister Lars Klingbeil, wonach die von der FKG empfohlene Anhebung der Bundesmittel zur Finanzierung von Gesundheitskosten von Bürgergeldbeziehende eine "Milchmädchenrechnung" sei, zeigt ein mangelndes Verständnis für die Schieflage in der GKV und das Ausmaß der bestehenden Gerechtigkeitslücke. Die Gesundheitsversorgung von Bürgergeldbeziehenden ist eine staatliche Sozialleistung, die aus Steuern finanziert werden muss.", sagt Dr. Carola Reimann.

Quelle: ots / AOK-Bundesverband

(bd)
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