Notfallreform: Keine Kapazitäten für zusätzliche Angebote

Im Zuge der Notfallreform soll eine durchgängige telemedizinische und aufsuchende Versorgung für Patienten mit akutem Behandlungsbedarf aufgebaut werden. Das sieht ein in den Medien bekanntgewordener neuer Referentenentwurf für ein Notfallgesetz vor. Der Vorstand der KBV lehnt diese Pläne des Bundesgesundheitsministeriums entschieden ab. „Zusätzliche Angebote parallel zu den Sprechzeiten der Arztpraxen sind angesichts knapper Ressourcen absurd.“

Der noch nicht offizielle Entwurf zur Notfallreform enthalte wenig Neues gegenüber dem ersten Referentenentwurf von November vorigen Jahres, erklärten die Vorstände, Dres. Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner, in einer ersten Stellungnahme. Es bleibe beim Aufbau von Doppelstrukturen, für die es keine Ressourcen gebe, und sehr vielen zusätzlichen Aufgaben für die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen sowie für die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV). Gleichzeitig gebe es keinerlei Verbindlichkeiten für Patientinnen und Patienten.

„Die KVen sollen verpflichtet werden, durchgängig – also 24/7 – sowohl eine telemedizinische als auch eine aufsuchende Versorgung bereitzustellen. Das lehnen wir ganz klar ab, da dafür keine Kapazitäten vorhanden sind“, betonten die Vorstände. Die knappe Arztzeit lasse sich nur einmal einsetzen. Die Gefahr drohender Doppelstrukturen sehen die KBV-Vorstände auch bei den geplanten Integrierten Notfallzentren (INZ).

Dass den Partnern der Selbstverwaltung nur sechs Monate Zeit gegeben werde, um gemeinsam Standorte für INZ festzulegen, sei zu kurz. Komme es zu keiner Einigung, soll das jeweilige Bundesland entscheiden. „Die Folge davon wäre eine unerfüllbare Wünsch-dir-was-Konstellation. Hinzu sollen außerdem noch spezielle Notfallzentren für Kinder und Jugendliche kommen“, konstatierten Gassen, Hofmeister und Steiner.

Neu: Ärzte sollen Medikamente abgeben dürfen

Positiv werteten die Vorstände, dass Ärzte in Notdienstpraxen der INZ künftig direkt Arzneimittel an ihre Patienten abgeben dürfen. Eine Abgabe soll laut Referentenentwurf „für den akuten Bedarf in einer zur Überbrückung für längstens drei Tage benötigten Menge“ möglich sein.

Quelle: KBV-PraxisNachrichten

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