Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Gesetzentwurf zu einer Reform der gesetzlichen Krankenkassen beschlossen. Mit dem Gesetz soll das drohende Defizit in der GKV von rund 15 Milliarden Euro im kommenden Jahr geschlossen werden. Zur Regierungseinigung zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz erklären die Vorstände der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) Dres. Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner:
„Leider zeigt sich wieder einmal sehr deutlich, dass auf Politik wenig bis kein Verlass ist. Erfolgt doch quasi durch die Hintertür eine Rückholung der Hausärzte sowie der Kinder- und Jugendärzte in den überwunden geglaubten Zustand der Budgetierung. So sollen Ausgleichszahlungen abgestaffelt vergütet werden, die über die morbiditätsorientierte Gesamtvergütung hinausgehen.
Zudem muss grundsätzlich bezweifelt werden, ob sich mit diesem Gesetz die Beitragssätze überhaupt stabilisieren lassen. Immer noch sollen Sozialleistungen in großem Umfang aus Beitragsgeldern finanziert werden. Da wirkt es konzept- und hilflos, wenn der Bundesfinanzminister unter Missachtung der Grundrechenarten in Aussicht stellt, rund 250 Millionen Euro für Bürgergeldempfänger ‚auszugleichen‘, gleichzeitig den Bundeszuschuss an die Krankenkassen aber im nächsten Jahr um zwei Milliarden Euro kürzen will.
Wir betonen ausdrücklich, dass das kein Lobbyistenklagen ist, sondern schlicht und ergreifend die Konsequenz dieses vorliegenden Gesetzentwurfs: Die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen haben dann keine andere Wahl, als ihre Arbeit an die noch schlechter werdenden finanziellen Rahmenbedingungen anzupassen.
Unsere Leistungen sollen und müssen sich an den durch die Politik verringerten Einnahmen orientieren. Dazu werden wir gemeinsam mit den Kassenärztlichen Vereinigungen unseren ärztlichen und psychotherapeutischen Kolleginnen und Kollegen Orientierung und Richtschnur vermitteln. Das ist unsere Pflicht und dient als Entscheidungshilfe für die Praxen vor Ort.“
Quelle: PI KBV










