Deutlicher Nachbesserungsbedarf bei Gesetzentwurf zum GeDIG

Die Bundesregierung hat mit dem Gesetzentwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) umfassende Pläne vorgelegt. Diese betreffen sowohl die Erstversorgung gesetzlich Versicherter als auch die Art und Weise, wie Krankenkassen ePA-Gesundheitsdaten für die Versorgung und Forschung nutzen dürfen.

Nachbesserungsbedarf

Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) hat den bisherigen Gesetzgebungsprozess zum GeDIG kritisch begleitet und sieht auch beim aktuell vorliegenden Entwurf deutlichen Nachbesserungsbedarf bei zentralen Gesetzesinhalten. Schwerpunktmäßig geht es dabei, neben dem Schutz und der Sicherheit von (teils hochsensiblen) Patientendaten, um den Erhalt einer niedrigschwelligen und qualifizierten Versorgung psychischer Erkrankungen. Der Gesetzgeber plant im vorliegenden Entwurf den Ausbau der ePA-App zur digitalen Ersteinschätzungs- und Terminierungsplattform.

Zur Sicherstellung eines zeitnahen Zugangs zum medizinischen und psychotherapeutischen Versorgungssystem sowie im Sinne einer patientenorientierten Indikationsprüfung für alle Versicherten braucht es aus Sicht des BDP sowie seiner Fachsektion VPP weiterhin zwingend die hochqualifizierte psychotherapeutische Sprechstunde in Präsenz. Ein „Digitalzwang“ für Erstgespräche würde Versicherte ohne entsprechenden Zugang oder ePA-APP ausschließen und damit den Zugang zur benötigten Versorgung erschweren oder sogar verhindern.

Der Verband spricht sich für eine Beschränkung auf die bestehende, datenschutzrechtlich gut aufgestellte Gesundheitsforschung über das nationale Forschungsdatenzentrum FDZ aus und mahnt zur Datensparsamkeit. Wichtig wäre eine klare Abfrage-Verpflichtung zur Datennutzung, die über das Kleingedruckte hinausgeht sowie die Einrichtung eines differenzierten Zugriffsmanagements. Auch wenn bisher der Datenzugriff der Zustimmung von Versicherten bedarf, braucht es beim Umgang mit teils hochsensiblen Patientendaten einen gut aufgestellten Datenschutz für mehr Vertrauen in das Gesundheitssystem.

Quelle: News BDP

(bd)
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