Auch angepasste Fassung der GOÄ führt zur Abwertung fachärztlicher Labordiagnostik

Die aktualisierte Fassung einer neue GOÄ vom 15. Juli 2026, die dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vorliegt, ist auf Grundlage der Auswertung der Fachgespräche in den ersten Monaten des Jahres entstanden. Nach einer neuen Folgenabschätzung des ALM e.V. führt auch die angepasste Version für die fachärztlichen Labore zu einer Abwertung von rund 33,8 Prozent (zuvor 34,35 Prozent) gegenüber der geltenden GOÄ. Damit bleibt das wirtschaftliche Gesamtergebnis für die betroffenen Facharztlabore in der ambulanten wie stationären Versorgung trotz zahlreicher Änderungen nahezu unverändert.

Für die betroffenen Labore ist das Ergebnis inakzeptabel und wirtschaftlich nicht verkraftbar. Positiv bewertet der ALM e.V. insbesondere die Stärkung der Analogabrechnung für noch nicht im Gebührenverzeichnis aufgeführte Laboratoriumsuntersuchungen. „Aufgrund der hohen Dynamik und Innovationskraft der medizinischen Labordiagnostik, z. B. in den Bereichen der patientenindividuellen Diagnostik und Therapiekontrolle, ist das eine wichtige Verbesserung. Dass unsere fachlichen Vorschläge weitgehend Berücksichtigung gefunden haben, freut uns. Bedauerlicherweise wurden die medizinisch wichtigen Anpassungsvorschläge im Bereich der Molekularbiologie jedoch nur teilweise berücksichtigt. Hier besteht weiterer Nachbesserungsbedarf“, erklärt Dr. Michael Müller, 1. Vorsitzender des ALM e.V.

Müller weiter: „In der Gesamtbetrachtung zeigt unsere Folgenabschätzung: Diese Version der GOÄ enthält fachlich sinnvolle Korrekturen, löst aber die grundlegende Schieflage im Labor-Kapitel M nicht.

Die in der Task Force GOÄ zusammengeschlossenen Berufsverbände und Fachgesellschaften haben hierzu bereits konkrete Bewertungs- und Finanzierungsvorschläge vorgelegt, mit denen der zwischen Bundesärztekammer und PKV-Verband vereinbarte Honorarumfang für das Kapitel M eingehalten werden kann. Ein finanzierbarer Lösungsweg liegt damit vor.

Die vorgelegte Version ist im Ergebnis eine aktualisierte Fassung, aber noch keine tragfähige Grundlage für eine neue Gebührenordnung im Bereich der fachärztlichen Labordiagnostik. „Wir werden uns daher weiterhin proaktiv einbringen und erneut Vorschläge für die inhaltliche wie wirtschaftliche Anpassung dieses Entwurfs vorlegen“, so Müller abschließend. 

Quelle: gesundheit adhoc

(bd)
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