Privatversicherte werden mit unzulässigen Werbe-Anrufen belästigt - PKV erstattet Anzeige

Ungebetenen Werbeanrufern geht es oft darum, Verbrauchern am Telefon Geldanlagen, Versicherungen, Haushaltsgeräte oder Zeitungsabonnements aufzudrängen. Doch für die Telefonwerbung muss man vorab zugestimmt haben. Verbraucher müssen dies nicht einfach hinnehmen, so die Verbraucherzentrale NRW e.V. In Deutschland gelten mit dem "Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung" sowie dem "Anti-Abzocke-Gesetz" strenge Regeln für Telefonmarketing.

Aktuell werden Privatversicherte mit unzulässigen Werbe-Anrufen belästigt

Darum hat der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) Strafanzeige gegen betrügerische "Berater" gestellt, die Privatversicherte mit unzulässigen Werbe-Anrufen belästigen. Hintergrund sind Beschwerden von Versicherten über aggressive Anrufe, bei denen Kriminelle vortäuschen, im Auftrag des Verbandes oder gar als dessen Mitarbeiter aufzutreten. Durch technische Manipulation erscheint dabei auf den Telefonen der Angerufenen eine vorgetäuschte Rufnummer in der Systematik des PKV-Verbands.

In diesem Zusammenhang stellt die PKV nochmals klar: Der Verband veranlasst niemals verkaufsorientierte Telefonate, fragt schon gar nicht nach einzelnen Versicherungsverträgen oder Beitragssummen und bietet auch keine individuelle Kundenberatung an. Den Opfern solcher unzulässigen Anrufe empfehlen wir, ihrerseits Strafantrag zu stellen. Auf den Internetseiten der Polizei vieler Bundesländer ist dies ganz einfach per Online-Formular möglich.

Rechtliche Schritte gegen irreführende Internetseiten

Zugleich geht der PKV-Verband rechtlich gegen die Betreiber von Internetseiten vor. Mit irreführenden Darstellungen erwecken sie den falschen Eindruck, diese Websites stammten vom PKV-Verband.

Quelle: (ots)

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Quellen-URL (abgerufen am 19.04.2024 - 22:04): http://www.neuromedizin.de/Patienten/Privatversicherte-werden-mit-unzulaessigen-Werbe-Anrufen-bel.htm
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