Patientinnen und Patienten haben künftig Anspruch auf Bereitstellung einer kostenlosen Kopie ihrer Behandlungsakte. Das Gesetz ist aktuell in zweiter und dritter Lesung vom Deutschen Bundestag beschlossen worden. Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, begrüßt diese neue Regelung im "Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts".
„Das ist ein Fortschritt für die Patientenrechte, denn das Recht der Patientinnen und Patienten auf Einsicht in ihre gesamte persönliche Behandlungsakte wird mit dem heute beschlossenen Gesetz an einem wichtigen Punkt konkretisiert. Arztpraxen und Kliniken sind künftig verpflichtet, den Patientinnen und Patienten auf Wunsch die erste Kopie ihrer Behandlungsakte unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
Eine Befragung der AOK und des Aktionsbündnisses Patientensicherheit hatte erst kürzlich gezeigt, dass Patientinnen und Patienten aktuell oft noch große Anstrengungen unternehmen müssen, um ihre Akte zu erhalten.
Mit Blick auf die weitgehende Digitalisierung der Behandlungsunterlagen fordern wir darüber hinaus, dass das Einsichtsrecht der Patientinnen und Patienten auch auf die Zugriffsrechte und die Änderungshistorie ihrer digitalen Akte ausgeweitet wird. Zudem sollte das Einsichtsrecht auch auf Unterlagen wie Hygienepläne oder Medizinproduktebücher erweitert werden, wenn diese für die Behandlung von Bedeutung sind."
Quelle: ots / AOK Bundesverband










