Epilepsie - Ein Hinderungsgrund für berufliche Tätigkeit?
Grundsätzlich stellt eine Epilepsieerkrankung keinen Hinderungsgrund für eine berufliche Tätigkeit dar. Von besonderer Bedeutung bei der Frage der Berufswahl oder Arbeitsfähigkeit ist jedoch die korrekte medizinische Diagnose der Epilepsieform und deren aktuelle Behandlung. Hierauf weisen Experten des Neurozentrums der Universität Freiburg, Klinik für Neurochirurgie, Abteilung Epileptologie, Epilspiezentrum, auf ihren Patienten-Informationsseite hin. Berufseinschränkungen für Epilepsiepatienten könnten sich demnach z. B. dadurch ergeben, dass es bei Anfällen zu Bewusstseinstörungen, plötzlichen Stürzen, Motorikstörungen oder unkalkulierbaren Fehlhandlungen kommt. Wichtig ist hier in erster Linie, den Berufswunsch mit dem behandelnden Arzt genau zu besprechen und auch den Arbeitgeber durch exakte Information in diese Gespräche mit einzubeziehen. Für die betroffenen Patienten ist auch die Kenntnis über die Haftung bei Anfällen am Arbeitsplatz von großer Wichtigkeit: "Grundsätzlich gilt, dass ein epileptischer Anfall während der Arbeitszeit keinen Arbeitsunfall darstellt und nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht. Nur wenn betriebliche Umstände wesentlich an der Entstehung oder zu der Schwere des Anfalles beitragen, liegt ein Arbeitsunfall vor", so die Freiburger Fachleute. Neben zahlreichen eigenen Ratschlägen zum Thema hält das Neurozentrum der Uni Freiburg auch weitere Informations- und Beratungsadressen im Internet bereit.
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Quellen-URL (abgerufen am 25.04.2024 - 09:28): http://www.neuromedizin.de/Patienten/Epilepsie---Ein-Hinderungsgrund-fuer-berufliche-Taetigkeit-.htm
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