Ärztliche Video-Sprechstunde: Datenschutzbedenken schrecken viele Bundesbürger ab- Fast ein Drittel der Deutschen sind unter bestimmten Voraussetzungen allerdings dafür

Krankenkassen übernehmen seit dem 1. April 2017 die Kosten einer ärztlichen Online-Sprechstunde. Im Rahmen des E-Health-Gesetzes sind diese Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung. Erstbesuche dürfen allerdings nicht online praktiziert werden, dafür muss der Arzt noch persönlich aufgesucht werden. Ärzte müssen für die Video-Sprechstunde vorab eine schriftliche Einwilligung des Patienten einholen. Ansonsten sind außer einer Internetverbindung, einer Webcam, Lautsprechern und einem Mikrofon keine zusätzlichen Tools notwendig.

Nach einer jetzt veröffentlichten aktuellen Studie des Digitalverbandes BITKOM könnte sich jeder dritte Bundesbürger vorstellen, das Angebot einer ärztlichen Online-Sprechstunde zu nutzen. In erster Linie werden kürzere Wartezeiten und die Distanz zum Arzt als Vorteile angesehen. Allerdings sind 72 Prozent der Befragten besorgt wegen möglicher Fehlbehandlungen. Auch Datenschutzbedenken sind ein abschreckender Faktor, wie der in Berlin ansässige Digitalverband BITKOM in der Studie, die er zusammen mit der Bayerischen TelemedAllianz (BTA) durchgeführt hat, aufzeigt.

(pte/map)
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Quellen-URL (abgerufen am 20.04.2024 - 08:54): http://www.neuromedizin.de/Patienten/Aerztliche-Video-Sprechstunde--Datenschutzbedenken-schrecken.htm
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