Update auf Version 1.5 bei Kommunikationsdienst KIM dringend erforderlich

Praxen, die den Kommunikationsdienst KIM nutzen, sollten prüfen, ob sie bereits das notwendige Update auf die Version 1.5 installiert haben. Denn nur damit ist die Kommunikation via KIM auch über 2025 hinaus noch möglich.

Die KIM-Version 1.0 ist mit dem Quartalswechsel abgelaufen und wird ab dem 1. Januar 2026 nicht mehr unterstützt. Grund dafür ist die Umstellung auf ein neues Verschlüsselungsverfahren in der TI.

Das bisher geltende RSA-Verfahren wird zum Jahresende durch das leistungsfähigere und sicherere ECC-Verfahren ersetzt. Diese Umstellung betrifft alle TI-Komponenten.

KIM-Update steht bereit

Alle Hersteller von KIM-Modulen haben das Update auf die neue Version bereitgestellt. Praxen müssen das Update nun schnell installieren, um die Anwendungen der TI weiter sicher nutzen und beispielsweise Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen versenden zu können. Bei Fragen oder Problemen mit dem Update können sich Ärzte und Psychotherapeuten an ihren Software-Hersteller oder IT-Dienstleister wenden. 

Hintergrund der RSA-ECC-Umstellung

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und die Bundesnetzagentur haben verfügt, dass das RSA-Verschlüsselungsverfahren, das unter anderem bei der elektronischen Signatur genutzt wird, zum Jahreswechsel umgestellt werden muss. Spätestens ab Januar 2026 soll der aktuelle Verschlüsselungsalgorithmus RSA2048 vom neuen Algorithmus ECC256 abgelöst werden. Dieser gilt als sicherer und effizienter als RSA2048.

Quelle: KBV-PraxisNachrichten

(bd)
Zurück zur Startseite
Weitere Newsmeldungen
    • KBV: Maßnahmen des BMG zum Bürokratieabbau nicht ausreichend
      Die Vorschläge des Bundesgesundheitsministeriums für einen Bürokratieabbau im Gesundheitswesen werden von der KBV unterstützt. Um jedoch den über Jahrzehnten angewachsenen Bürokratieberg in den Praxen abzubauen, benötigt es weitere Entlastungen, sagt KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner.
      Mehr
    • KBV startet bundesweite Online-Befragung zur Digitalisierung in Praxen
      Wie ist der Stand der Digitalisierung in den Arztpraxen? Die KBV hat dazu eine bundesweite Befragung gestartet. Fast 10.000 Praxen werden seit Wochenbeginn angeschrieben mit der Bitte, an der Online-Befragung teilzunehmen. Schwerpunkte des diesjährigen PraxisBarometers sind die Erfahrungen mit der e...
      Mehr
    • Elektronische Patientenakte: Anpassung des PVS erforderlich
      Mit der technischen Serversoftware (Aktensysteme) werden Daten in der elektronischen Patientenakte (ePA) gespeichert, verwaltet und bereitgestellt. Aufgrund der Umstellung auf eine neue Version der Aktensyteme sind auch Anpassungen in den Praxisverwaltungssystemen erforderlich.
      Mehr
    • Bundeskabinett beschließt Enführung der Teil-Arbeitsunfähigkeit
      Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz hat das Bundeskabinett als weitere Neuerung auch eine Teil-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beschlossen. Erklärtes Ziel ist es dabei, dass der Arzt im Einvernehmen mit dem Patienten dessen Arbeitsunfähigkeit stufenweise einordnet. Doch der damit verbunde...
      Mehr
    • Steigende Nutzung der elektronischen Patientenakte in den Praxen
      Mehr als 100 Millionen Dokumente wie Befundberichte und Arztbriefe sind laut aktuellen Daten der gematik bislang in die elektronischen Patientenakten hochgeladen worden. „Dies ist in erster Linie den Praxen zu verdanken, die trotz nicht einfacher Bedingungen die ePA im vergangenen Jahr erfolgreich i...
      Mehr
    • Cybersicherheit: Hinweise besonders für große Praxen
      In Deutschland gelten für viele Unternehmen seit 6. Dezember 2025 strengere gesetzliche Vorschriften zur Stärkung der Cybersicherheit. Dazu können auch große und umsatzstarke Praxen gehören. Die strengeren gesetzlichen Pflichten wurden aufgrund der zweiten EU-Richtlinie für mehr Netzwerk- und Inform...
      Mehr
    • Mit E-Mail-Dienst KIM auch KV-Abrechnungen übermitteln
      Die Hauptanwendung von KIM ist neben der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung derzeit der elektronische Arztbrief (eArztbrief). Er ist die schnelle und sichere Alternative zum Versand per Post oder Fax und ist in der Regel in jedem PVS verfügbar. Mit KIM kann aber auch die Abrechnung an d...
      Mehr
    • KBV-Umfrage gestartet: Wie läuft‘s mit der ePA?
      Wenige Monate nach der verpflichtenden Einführung der elektronischen Patientenakte in den Praxen hat die KBV jetzt eine Online-Umfrage gestartet. Es geht darum herauszufinden, wie Ärzte und Psychotherapeuten die ePA im Versorgungsalltag nutzen, welche ersten Erfahrungen sie dabei gesammelt haben und...
      Mehr
Zum Archiv

Quellen-URL (abgerufen am 09.09.2026 - 02:23): http://www.neuromedizin.de/Organisation/Update-auf-Version-1-5-bei-Kommunikationsdienst-KIM-dringend.htm
Copyright © 2014 | http://www.neuromedizin.de ist ein Dienst der MedienCompany GmbH. | Medizin-Medienverlag | Amselweg 2, 83229 Aschau i. Chiemgau | Geschäftsführer: Beate Döring | Amtsgericht Traunstein | HRB 19711 | USt-IdNr.: DE 223237239