Technische Umstellung beim elektronischen Heilberufsausweis ab 1.1.2026

Die Verschlüsselungsalgorithmen (krytografische Verfahren) werden aufgrund erhöhter technischer Sicherheitsanforderungen in der Telematikinfrastruktur (TI) ab 1.1.2026 umgestellt. Dies betrifft insbesondere auch elektronische Heilberufsausweise (eHBA). Betroffen sind Inhaber von eHBA der Generation 2.0 der Anbieter D-Trust und medisign. Die Anbieter haben ihre jeweiligen Kunden zwischenzeitlich diesbezüglich kontaktiert.

Um die Funktionalität von Anwendungen wie z. B. dem eRezept oder der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, ab dem Zeitpunkt sicherzustellen, sollten Ärztinnen und Ärzte rechtzeitig im Vorfeld über einen neuen eHBA verfügen, der die nötigen neuen Anforderungen erfüllt. Die gematik als verantwortliche Stelle für den Betrieb der Telematikinfrastruktur geht deshalb davon aus, dass alle Betroffenen bereits am 01.12.2025 über den neuen eHBA verfügen sollten.

Bei Medisign-Karten ist noch keine gegebenenfalls notwendige Aktualisierung wichtiger Daten, wie Name oder Wechsel der zuständigen Ärztekammer möglich. Anträge zum Sondertausch, bei denen keine Datenänderung vorliegt, werden sukzessive durch medisign abgearbeitet.

Quelle: PI Bundesärztekammer (BÄK)

(bd)
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Quellen-URL (abgerufen am 09.09.2026 - 03:16): http://www.neuromedizin.de/Organisation/Technische-Umstellung-beim-elektronischen-Heilberufsausweis-.htm
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