Mit E-Mail-Dienst KIM auch KV-Abrechnungen übermitteln

Die Hauptanwendung von KIM ist neben der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung derzeit der elektronische Arztbrief (eArztbrief). Er ist die schnelle und sichere Alternative zum Versand per Post oder Fax und ist in der Regel in jedem PVS verfügbar. Mit KIM kann aber auch die Abrechnung an die Kassenärztliche Vereinigung übermittelt werden.

Ärzte und Psychotherapeuten, die ihre Abrechnung fertig erstellt haben und elektronisch an die KV übersenden wollen, klicken in ihrem Praxisverwaltungssystem (PVS) den entsprechenden Button an. Das PVS wählt automatisch die Adresse der KV aus und übermittelt die Datei sicher und datenschutzkonform per KIM. Die Praxis erhält nach Versand eine Eingangsbestätigung.

Ebenso sind fast alle KVen empfangsbereit und nehmen die Abrechnungsdateien per KIM an, wenn eine Praxis sich für diesen Übertragungsweg entscheidet.

In der Vergangenheit war die sogenannte 1ClickAbrechnung nur über den Kommunikationskanal KV-Connect möglich. In Vorbereitung seiner Abschaltung im Herbst 2025 haben alle Softwarehersteller die KIM-Anwendung in ihrem PVS integriert, sodass Ärzte und Psychotherapeuten sie nunmehr mit KIM nutzen können. In der Regel sollte die Funktion der 1ClickAbrechnung im PVS freigeschaltet sein, sodass diese sofort nutzbar ist.

Einige Hersteller bieten die Abrechnung via KIM auch für die Hybrid-DRG an (1ClickHybridDRG). Bei Fragen dazu wenden Praxen sich an ihren PVS-Hersteller oder den Dienstleister vor Ort.

Quelle: KBV-PraxisNachrichten

(bd)
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Quellen-URL (abgerufen am 21.04.2026 - 03:53): http://www.neuromedizin.de/Organisation/Mit-E-Mail-Dienst-KIM-auch-KV-Abrechnungen-uebermitteln.htm
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