Austausch älterer RSA-Konnektoren sollte in Praxen bis 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein

Die Laufzeit älterer RSA-Konnektoren endet definitiv am 31. Dezember. Danach funktionieren die Geräte nicht mehr. Betroffene Praxen sollten deshalb schnellstens einen Austausch ihres Konnektors beauftragen. Betroffen vom Austausch sind insbesondere Konnektoren, die vor zwei Jahren eine Laufzeitverlängerung von fünf auf sieben Jahre erhalten haben.

Ablaufdatum Zertifikat

Nach Angaben der gematik sind bundesweit noch rund 10.000 Konnektoren in Apotheken und Arztpraxen im Einsatz, die ausschließlich auf dem alten RSA-Verschlüsselungsverfahren basieren. Das im Gerät verbaute Zertifikat läuft Ende des Jahres ab und kann technisch nicht verlängert werden. Eine Fristverschiebung wie beim Heilberufsausweis und dem Praxisausweis (SMC-B-Karte) ist deshalb nicht möglich. Betroffene Praxen müssen jetzt unbedingt aktiv werden und den Austausch ihres Konnektors beauftragen, wenn sie es nicht schon getan haben.

Ohne neuen Konnektor keine TI-Anwendungen

Mit einem RSA-Konnektor kommen Praxen ab 1. Januar 2026 nicht mehr in die Telematikinfrastruktur (TI). Sie können dann weder eRezepte und elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen noch die elektronische Patientenakte nutzen oder Arztbriefe digital versenden. Der Abgleich der Versichertendaten beim Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) – das sogenannte Versichertenstammdatenmanagement – funktioniert ebenfalls nicht. Selbst das reine Einlesen der eGK kann gestört sein. Auch die Übermittlung der Quartalsabrechnung an die Kassenärztliche Vereinigung kann gestört sein, wenn sie über das Sichere Netz läuft.

Heilberufs- und Praxisausweise

Für Heilberufs- und Praxisausweise mit RSA-Verschlüsselung wurde vorige Woche eine Übergangslösung geschaffen. Ausweise der älteren Version können demnach noch bis 30. Juni 2026 und damit ein halbes Jahr länger als bislang vorgesehen genutzt werden – es sei denn, die Karte verliert laut aufgedrucktem Datum vorher ihre Gültigkeit.

Quelle: KBV-PraxisNachrichten

(bd)
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